Wirtschaftlicher Totalschaden – So rechnen Sie ab

Ein unerwarteter Unfall und schon hat das Auto einen Totalschaden. Doch was ist ein Totalschaden überhaupt? Lesen Sie hier mehr!

Wirtschaftlicher Totalschaden: Was ist das?

Gemäß der Definition und Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) tritt ein wirtschaftlicher Totalschaden bei einem Fahrzeug ein, wenn die Kosten für die Reparatur höher sind als der Aufwand für den Kauf eines vergleichbaren Gebrauchtwagens abzüglich des Restwerts.Ein Sachverständiger prüft den Schaden an einem Fahrzeug nach einem Unfall und erstellt ein Gutachten, in dem er beurteilt, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.In einigen Fällen kann ein Fahrzeug trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens (auch als unechter Totalschaden bezeichnet) noch fahrtüchtig sein. Es ist jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, es zu reparieren, da der Wertverlust des Fahrzeugs zu hoch ist. Die Reparaturkosten rentieren sich finanziell nicht mehr.Im Gegensatz dazu besteht bei einem technischen Totalschaden keine Möglichkeit mehr, das Fahrzeug zu reparieren.

Das richtige Verhalten bei einem Totalschaden bei Unfall

Bewahren Sie Ihre Ruhe und stellen Sie sicher, dass der Unfallort abgesichert ist.Vergewissern Sie sich, ob jemand medizinische Hilfe benötigt. Falls es Verletzte gibt, informieren Sie den Rettungsdienst über den Unfall.Es ist ratsam, den Unfall der Polizei zu melden, auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Erst nachdem dies erledigt ist, sollten Sie den Unfall dokumentieren.Sprechen Sie mit Zeugen und notieren Sie deren Kontaktdaten (die Polizei kann diese gegebenenfalls übernehmen).Fertigen Sie Fotos vom Unfallort und allen beteiligten Fahrzeugen an.Halten Sie die sichtbaren Schäden so detailliert wie möglich fest.Veranlassen Sie den Abschleppdienst für Ihr Fahrzeug.

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Diagnose eines wirtschaftlichen Totalschadens nach Unfall

Ein wirtschaftlicher Totalschaden tritt auf, wenn die Reparaturkosten laut Unfallgutachten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Gemäß der 130 Prozent Regel besteht auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Möglichkeit einer Reparatur. Trotzdem kann ein Totalschaden auch durch das Alter des Autos auftreten. 

Totalschaden – Infos zu Abrechnung und Reparatur

Falls Sieu das beschädigte Fahrzeug nicht behalten möchten, stehen Ihnen je nach Versicherung und Art des Totalschadens folgende Optionen zur Verfügung:Bei einem technischen Totalschaden wird der Restwert des Autos als Null betrachtet. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Wiederbeschaffungswert als Auszahlung.Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, den Ihr beschädigtes Auto noch hat, erstattet.

Was zahlt die Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Die gute Nachricht: Die Kosten für den Kfz-Gutachter, der die Schäden begutachtet, werden von Ihrer jeweiligen Versicherung übernommen. Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts Ihres Fahrzeugs. Bei einem Fahrzeug, das erst zwei Jahre alt oder jünger ist, kann die Vollkaskoversicherung teilweise den Neuwert des Wagens decken. Ein Teil der Entsorgungskosten für das Unfallfahrzeug wird ebenfalls von der Versicherung übernommen. Wenn es sich um einen Haftpflichtfall handelt und Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Alternativ übernimmt die gegnerische Versicherung nach einem Unfall mit Totalschaden die Kosten für einen Mietwagen, sofern Sie einen Nachweis über den Kauf eines Ersatzfahrzeugs vorlegen und die gegnerische Partei den Schaden verursacht hat. 

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Welche Versicherung greift bei Selbstverschulden (Vollkasko)?

Wenn es zu einem selbstverschuldeten Unfall kommt und Ihr Fahrzeug dadurch einen wirtschaftlichen Totalschaden erleidet, übernimmt Ihre Vollkaskoversicherung die Kosten der Schadensabwicklung.

Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem Auto Totalschaden

Ein Auto gilt als unreparierbar und damit als Totalschaden, wenn aufgrund des Vergleichs zwischen dem Wiederbeschaffungswert (z.B. 5.000 €) und den erforderlichen Reparaturkosten (6.000 €) die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Reparatur in Frage steht. Die Bezeichnung des Wiederbeschaffungswertes beschreibt den Geldbetrag, den ein Geschädigter für die Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges aufwenden müsste. Der Restwert des Fahrzeugs ist der Betrag, den der Geschädigte beim Verkauf seines Unfallwagens erzielen kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

Um finanzielle Verluste bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu vermeiden, sollten Unfallgeschädigte ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Anspruch nehmen. Ein solcher Gutachter unterstützt bei der Beweissicherung, um die Schuldfrage zu klären, da der Unfallverursacher in der Regel eine abweichende Bewertung vornimmt. Es ist ratsam, den Gutachter der gegnerischen Versicherung abzulehnen, da dieser in Interessenkonflikte verwickelt sein kann. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten laut Unfallgutachten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Im Rahmen der 130 % Regel besteht auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden die Möglichkeit einer Reparatur. Bei einem Unfall, der durch Eigenverschulden verursacht wurde, greift die Kaskoversicherung (Vollkasko oder Teilkasko). In diesem Fall übt der Versicherer sein Weisungsrecht aus und bestimmt ein Kfz-Gutachterbüro.