Vorsatz in der KFZ Versicherung - Was heißt das eigentlich?

In Deutschland gibt es zwei Arten von Tatbeständen: Vorsatz und Fahrlässigkeit. Dies gilt auch in der Straßenverkehrsordnung. Vorsatz wird generell härter bestraft als Fahrlässigkeit, denn Vorsatz bedeutet Absicht. Wenn jemand vorsätzlich handelt, handelt er oder sie absichtlich. Wie der Vorsatz definiert ist und was er mit Ihrer KFZ Versicherung zu tun hat, erfahren Sie hier.

Gericht

Was bedeutet Vorsatz?

Vorsatz bedeutet Absicht, d.h., eine Tat im Wissen und Wollen durchzuführen. Bei Täter oder Täterin muss also ein Bewusstsein dafür existieren, was die Folgen einer Straftat sind. Es gibt die kognitive Wissenskomponente und die voluntative Willenskomponente vom Vorsatz. Der Vorsatz muss außerdem zum Zeitpunkt der Tat existieren. Egal, ob Täter oder Täterinnen die Absicht der Tat später vergessen, wenn es einen Vorsatz zum Tatzeitpunkt gab, wird dieser auch strafrechtlich anerkannt. Es gibt verschiedene Arten von Vorsatz. Diese werden im Folgenden erklärt.

Dolus Directus 1 (Willentlicher direkter Vorsatz)

Beginnen wir beim Dolus Directus 1. Diese Form des Vorsatz bedeutet tatsächlich Absicht. Mit zielgerichteten Willen erfolgt eine Tatbestandsverwirklichung. Ein Täter oder eine Täterin hat es auf dieses Ergebnis abgesehen. Er wird auch direkter Vorsatz genannt.

Dolus Directus 2 (Wissentlicher direkter Vorsatz)

Der Dolus Directus 2 ist der direkte Vorsatz zweiten Grades. Hier steht nicht der Willen, sondern das Wissen im Vordergrund. Der Erfolg eines Tatbestandes wird wissentlich herbeigeführt. Wenn Täter:innen eine Intelligenzminderung o.Ä. haben, kann dieser Vorsatz nichtig sein.

Dolus Eventualis (Eventualvorsatz)

Der Dolus Eventualis beschreibt im Strafrecht den bedingten Vorsatz, auch Eventualvorsatz genannt. Dies ist die schwächste Art des Vorsatzes. Ein Täter oder eine Täterin nimmt hier die Tatfolgen billigend in Kauf, der Tatbestand ist aber nicht das eigentliche Ziel der Handlung. Wissen und Willen sind nur schwach gegeben.

Dies sind also die verschiedenen Vorsatzformen. Die Beurteilung des Vorsatzes hängt immer von den Tatumständen ab. Das Thema Vorsatz oder Fahrlässigkeit ist selten einfach zu beurteilen, darum ist im Strafgesetzbuch so gut es geht festgehalten, bei welchen Delikten eine Straftat vorliegt. Die Abgrenzung kann jedoch schwierig sein. Kenntnis der Folgen einer Tat muss in jedem Fall gegeben sein. Gut, so definiert das Strafrecht den Vorsatz - und jetzt? Was hat dies mit KFZ, Verkehr und meiner Versicherung zu tun?

Vorsatz im Straßenverkehrsrecht

Im Straßenverkehr ist es zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit manchmal schwer zu unterscheiden. Hier einige Beispiele:

  • Ein:e Fahrer:in ist betrunken am Steuer. Wenn die Fahrerin oder der Fahrer dachten, sie seien noch fahrtüchtig, handelt es sich um Fahrlässigkeit. Wenn wissentlich trotz Trunkenheit gefahren wurde, war es Vorsatz.
  • Ein PKW drängt ein anderes Auto auf der Nebenspur von der Straße ab. Dies ist Vorsatz, ob aus Eile, Ärger oder Langeweile - hier kann es sogar zur vorsätzlichen Tötung kommen. Vorsätzliche Körperverletzung oder Sachbeschädigung können ebenfalls Folge sein.
  • Ein PKW drängelt oder bremst ab, um hintere Fahrzeuge zu stoppen. Dies kann vorsätzliche Nötigung sein.
  • Anfahrrennen an Ampeln gelten als vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Diese Beispiele zeigen, dass Vorsatz nur dann vorliegt, wenn Fahrer:innen bewusst handeln. Wenn Sie einen Unfall verursachen, ist dies meist Fahrlässigkeit und kein Vorsatz. Es liegt dann kein Straftatbestand vor und das Strafrecht muss nicht zu Rate gezogen werden. Wenn Sie mit Ihrem Verhalten im Straßenverkehr also keinen Entschluss zur Provokation fassen, handeln Sie auch nicht vorsätzlich.

Autos fahrend

Was hat der Vorsatz mit meiner KFZ Versicherung zu tun?

Weder Haftpflicht noch (Teil-) Kaskoversicherung zahlen , wenn eine Rechtswidrigkeit begangen wurde. Bei Vorsatz müssen Sie die Kosten für das gegnerische Fahrzeug (und ggf. Ihr eigenes Fahrzeug) selbst tragen. Bei Fahrlässigkeit oder Versehen zahlt die Versicherung meistens. Es gibt einige KFZ Versicherungen, die bei der bewussten Fahrlässigkeit ebenfalls nicht zahlen. Wenn Sie also wissen, dass Sie fahrlässig handeln, nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Versicherung eventuell nicht zahlt. Wenn das Recht auf Ihrer Seite ist, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Es lohnt sich also immer, sich an das Recht im Straßenverkehr zu halten.

Fazit

Auch im Straßenverkehr spielt das deutsche Strafrecht eine Rolle. Wer wissentlich und willentlich eine Straftat begeht, wird nicht nur vor Gericht verhört, sondern kann damit rechnen, dass die eigene KFZ Versicherung nicht mehr zahlt. Anders ist es bei der Fahrlässigkeit, die je nach Definition der Versicherung auch Grund für eine Zahlungsverweigerung sein kann. Die Bedeutung des Vorsatzes ist besonders wichtig in der Rechtsprechung, doch alle Verkehrsteilnehmenden können auch in der Praxis von einem groben Verständnis des Wortes profitieren.