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Kontrahierungszwang

Der  Kontrahierungszwang beschreibt die Pflicht zum Abschluss eines Vertrages. Dabei existiert der Kontrahierungszwang nur in wenigen Fällen, denn der Kontrahierungszwang entspricht nicht dem gesetzlichen Grundsatz der Privatautonomie. Wie der Kontrahierungszwang genau funktioniert, erfahren Sie im Folgenden.

Was bedeutet Kontrahierungszwang?

Ein Kontrahierungszwang ergibt sich zum Beispiel, wenn ein Vorvertrag vor dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen bereits abgeschlossen wurde. Demnach ergibt sich durch den Vorvertrag der Kontrahierungszwang für den Hauptvertrag. Hierbei sollte angemerkt sein, dass  der Kontrahierungszwang nur unter spezifischen rechtlichen Bedingungen auferlegt werden kann. Der Kontrahierungszwang gilt nicht nur für Verbraucher:innen, sondern kann in bestimmten Situationen auch für privat, gewerbliche und öffentlich-rechtliche Anbieter anfällig werden. 

Kontrahierungszwang in der KFZ-Versicherung

Seitens der Kfz-Versicherten besteht einerseits die Verpflichtung und andererseits ein einklagbarer Anspruch gegenüber dem von ihnen gewählten Kfz-Versicherers auf Abschluss eines Versicherungsvertrags in der Kfz Haftpflichtversicherung, somit hat der Versicherer einen Annahmezwang. Das bedeutet, wenn Sie ein Auto angemeldet haben, müssen Sie demnach eine KFZ-Versicherung mit einem Versicherer Ihrer Wahl abschließen und eine Versicherer muss Sie annehmen.

Ablehnungsfrist

Nach § 5 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) darf ein Versicherungsantrag eines Antragstellers für die Kfz Haftpflicht nur in Ausnahmefällen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Versicherungsgesellschaften abgelehnt werden, ansonsten zählt nach dem Gesetz, im Rahmen der Mindestdeckung, eine Annahmepflicht vom Antrag. Solche Ausnahmefälle liegen beispielsweise vor, wenn interne Vorhaben des Unternehmens die Annahme vom Vertrag nicht zulassen. Ein weiterer Grund kann die Kündigung des Vorvertrags sein, wegen arglistiger Täuschung oder fehlenden Auszahlungen von versprochenen Prämien.