Einführung der Energiepreisbremse - Was das für Verbraucher:innen bedeutet

Aufgrund der Energiekrise sind die Großhandelspreise für Strom und Gas im Herbst dieses Jahres um ein Vielfaches angestiegen. Dies belastet nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die Wirtschaft. Daher plant die Bundesregierung für Anfang 2023 die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse. Wie dies umgesetzt werden soll und was es für Auswirkungen auf die Verbraucher:innen hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Strompreisbremse

Beschluss der Bundesregierung 

Am 25. November legte das Bundeskabinett Gesetzesentwürfe für die Strom-, Gas- und Fernwärmebremse vor und am 15. Dezember wurden die Gesetzesentwürfe für die Energiepreisbremse verabschiedet. Zusätzlich wurden Voraussetzungen für Härtefallhilfen, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, geschaffen. Auch der Bundesrat stimmte nun den gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmebremsen zu, mit der Kunden:innen Zuschüsse erhalten. Dies wird vom Bund im Rahmen des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms finanziert, während die Energieversorger verpflichtet sind, den Entlastungsbetrag den Verbraucher:innen gutzuschreiben. Hierbei kann der Verbraucher oder die Verbraucherin eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen. Dies kann entweder im Rahmen der Abrechnung oder über Voraus- oder Abschlagszahlungen stattfinden. 

Was die Gaspreisbremse für private Haushalte bedeutet

Der Gaspreisdeckel gilt für Bürger:innen und kleine und mittlere Unternehmen ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Dabei werden 80% Ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Für Fernwärme liegt der gedeckelte Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Hierbei gibt es also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis weitergezahlt werden, weshalb man als Verbraucher:in weiterhin Energiesparen sollte, um Kosten zu reduzieren. Die gedeckelten 80 Prozent des Verbrauchs beziehen sich auf den im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch für 2023. Bei Mieter:innen gilt, dass die Vermieter:innen die erhaltene Entlastung weitergeben müssen. Dies passiert im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Was die Strompreisbremse für private Haushalte bedeutet

Auch beim Strom gilt eine Deckelung von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, welcher in der Regel am Vorjahr gemessen wird. Für den übrigen Verbrauch muss dann der reguläre Preis gezahlt werden. Hierbei wird der Strompreis bei Privathaushalten sowie kleinen Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Bei mittleren und größeren Unternehmen liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Auch hier muss der darüber liegende Verbrauch zu dem regulären Marktpreis gezahlt werden.

Energiepreisbremse

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002 

Wen entlastet die Bremse für Preise von Strom und Gas?

Von der Preisbremse können alle deutschen Haushalte profitieren, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, während die Strompreisbremse bis zu einem jährlichen Stromverbrauch von 30.000 Kilowattstunden eingreift. Bei größeren Gewerben und Unternehmen mit höheren Verbräuchen gelten andere Maßnahmen und Entlastungen.

Ab wann gilt die Energiepreisbremse

Die Preisbremse gilt für Kund:innen zu Beginn des Jahres 2023, wobei die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar erst im März 2023 erfolgt, da hierbei Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen genommen wird. Die Energiepreisbremse wirkt für das gesamte Jahr 2023 und es ist sogar eine Verlängerung bis zum April 2024 angelegt.

Wie steht es um eine Entlastung bei Härtefällen

Sollten Sie mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben Sie ebenfalls mit erhöhten Kosten zu kämpfen. Deshalb richtete die Bundesregierung eine Voraussetzung für eine Härtefallregelung für Verbraucher:innen solcher Brennstoffe ein. Dazu werden 1,8 Milliarden Euro im Wirtschaftsstabilisierungsfond vom Bund zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Bundesländer können auf diese Mittel zugreifen und diese beispielsweise zur Deckung der Heizkosten einsetzen. Jedoch müssen hierbei noch weitere Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern getroffen werden.

Hilfen im Dezember

Da viele Verbraucher:innen auch schon im Dezember Schwierigkeiten haben, die hohen Energiekosten zu zahlen, entlastet der Staat alle Privathaushalte mit Soforthilfen für Erdgas und Wärme für den Monat Dezember 2022. Hierbei entfällt die Pflicht der Verbraucher:innen, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Werden diese dennoch bezahlt, ist der Versorger dafür verantwortlich, diese in der nächsten Rechnung zu berücksichtigen.

Lohnt sich ein Anbieterwechsel?

Trotz der Energiepreisbremse kann sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter für Strom oder Gas lohnen. Da der gedeckelte Preis nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs gelten, muss man als Verbraucher:in weiterhin für den restlichen Teil oftmals hohe Preise bezahlen. Hierbei kann es sich durchaus lohnen, zu prüfen, ob man gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann. Zusätzlich erhält man bei einem Anbieterwechsel oftmals einen Bonus, welcher sich positiv auf die Gesamtkosten auswirken kann. Zudem ist die Preisbremse für Strom und Gas zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023. Danach müssen Verbraucher:innen wieder den regulären Marktpreis zahlen, weshalb man sich spätestens dann nach einem günstigeren Tarif umschauen sollte.