Ende der Roaminggebühren – Positive Veränderungen, die mit Vorsicht zu genießen sind

Ab dem 15. Juni tritt die neue Roaming-Verordnung der EU in Kraft. Aufpreise für Telefonate, SMS-Versand und Internetnutzung im Ausland fallen ab diesem Tag bei Kurzzeitaufenthalten weg. Hier erfahren Sie alles, um die neuen Roamingvorteile bestmöglich zu nutzen und die noch bestehenden Kostenfallen zu umgehen.

phone call abroad

Der lange Weg zum Roaming-Aus

Es war ein jahrelanges Ringen zwischen den EU-Institutionen und den Mobilfunkprovidern um die Entscheidung zur Abschaffung der EU-weiten Roaminggebühren. Seit 2007 hat die EU die Roaminggebühren für das Telefonieren und den Versand von SMS um 92 Prozent gesenkt. Seit 2012 wurden ebenfalls die Kosten für das Surfen um 92% reduziert. Trotz der bereits deutlichen Kostensenkungen waren Aufschläge bis zum 15. Juni noch erlaubt. Beispielsweise konnten 5 Cent Aufschlag pro Minute für abgehende Anrufe berechnet werden. Nun haben sich die EU-Institutionen endlich schlagkräftig durchgesetzt, was darin resultiert, dass die Roaminggebühren in diesem Sommer komplett abgeschafft werden.

Die Regelung

Roaminggebühren, also die Preise, die der heimische Betreiber dem Auslandsanbieter dafür zahlt, dass sein Kunde zeitweise dessen Netz nutzt, fallen ab Mitte Juni 2017 weg. Ab diesem Zeitpunkt ist es gesetzlich verboten, den Kunden für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Surfen bei Kurzaufenthalten im Ausland Extrakosten zu berechnen. Die Auslandskosten sind also in den Tarifpaketen der deutschen Anbieter inbegriffen, was vorher nicht der Fall war. Die Neuregelung gilt in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein. Falls Sie gerade einen EU-Zusatztarif aktiviert haben, können Sie davon ausgehen, dass dieser automatisch ausläuft oder aber, dass Ihr Anbieter Sie vor einer automatischen Verlängerung befragt.

So reagieren die Provider

Viele deutsche Provider haben bereits vielseitig reagiert, um doch noch Profit mit Kunden zu machen, die die Tarife im Ausland nutzen. Beispielsweise bieten viele Anbieter nun günstigere, so genannte Deutschlandtarife an, mit denen das Roaming im EU-Ausland völlig ausgeschlossen ist. Diese können eine Alternative für diejenigen Nutzer darstellen, die keine oder nur sehr wenig Zeit im EU-Ausland verbringen. Andere Anbieter kündigten in Folge der Abschaffung der Roaminggebühren Tariferhöhungen an. Von Seiten der EU-Kommission wurde allerdings angekündigt, dass diese wahrscheinlich nicht mit den Regelungen zu vereinbaren sind. Die Kommission plant, dagegen rechtlich vorzugehen – schließlich habe kein Unternehmen einen Grund, das Roaming-Aus als Ausrede für Tariferhöhungen zu nutzen. Die EU hat für diese Fälle außerdem Schutzmechanismen eingerichtet – beispielsweise können Anbieter in Ausnahmesituationen zusätzliche Gebühren erheben, zum Beispiel, wenn ihnen ansonsten zu hohe Verluste drohen.

Vorsicht: In diesen Fällen zahlen Verbraucher trotzdem extra

Trotz der erfreulichen Nachrichten des Wegfalls von Roaminggebühren gibt es einige Ausnahmeregelungen. Darauf sollten Verbraucher bei der Neuregelung besonders achten:

  • Die neue Regelung ist nicht für Langzeitaufenthalte im EU-Ausland vorgesehen. Nach Aufenthalten von länger als vier Monaten können Verbraucher damit rechnen, von ihrem Provider angerufen und dazu befragt zu werden. Manche Anbieter behalten sich für eine Überschreitung dieses Zeitraums Aufschläge vor. Diese Einschränkung, die auf dem sogenannten „fair use“-Prinzip basiert, soll vermeiden, dass Verbraucher mit dem günstigsten Anbieter in ganz Europa unbegrenzt günstig telefonieren können. Dies könnte schließlich zu einem generellen Anstieg der Telefontarife führen.
  • Für Telefonate von Deutschland ins EU-Ausland können weiterhin erhöhte Kosten berechnet werden. Dies kann beispielsweise zur Folge haben, dass, wenn jemand aus Deutschland mit einem deutschen Handyvertrag in Portugal anruft, mehr zahlt als wenn er das Telefonat aus Portugal oder einem beliebigen anderen EU-Mitgliedsland führt.
  • Außerdem: Es gilt besonders aufzupassen, falls Sie einen Prepaidvertrag oder ein Gebührenmodell mit fest vereinbarten Kontingenten benutzen. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, können die Provider wieder Zuschläge berechnen.

Und außerhalb der EU?

In Ländern außerhalb der EU – ausgenommen Island, Norwegen und Liechtenstein – können Anbieter weiterhin hohe Roaminggebühren erheben. Deshalb empfiehlt es sich dort, zum Surfen das WLAN zu nutzen und die automatische Netzwahl abzustellen. Bei Bedarf lassen sich auch Auslandspakete bei Ihrem Provider abschließen. Im Fall von längeren Aufenthalten sollten Verbraucher es auch in Erwägung ziehen, eine lokale SIM-Karte zu kaufen, mit der das Surfen sowie Telefonieren und der SMS-Versand deutlich günstiger werden. Übrigens: Großbritannien ist noch bis zum offiziellen Brexit in der Regelung inbegriffen

Neben der Einsparungen durch den Wegfall der Roaminggebühren existieren gravierende Preisunterschiede zwischen verschiedenen Mobilfunktarifen. Vergleichen Sie noch heute verschiedene Angebote und wechseln Sie Ihren Provider mit dem WechselJetzt Mobilfunkrechner.