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Flexstrom: Kunden müssen Ihre Rückzahlungen bis zum Jahresende einfordern

Kunden des insolventen Energieanbieters Flexstrom müssen bis zum 30.Dezember 2013 ihre Rückzahlungen einfordern, da sonst die Ansprüche auf Rückzahlungen nicht berücksichtigt werden. Inwieweit Flexstrom die Vorauszahlungen zurückerstatten wird, ist jedoch noch unklar. Klar ist allerdings, dass die Forderungen am 31.März 2014 geprüft werden. Die Abrechnungen allerdings seien bis Ende September fertig.InsolventFlexstroms Insolvenzverfahren zählt zu einem der größten in Deutschland. Alles zum Thema Rückzahlungen für Sie als Kunde von Flexstrom, finden Sie hier, auf einen Blick:

Was habe ich bei den Rückzahlungen zu beachten?

Wichtig zu wissen ist vor allem, dass das Insolvenzverfahren am 01.07.2013 eröffnet wurde. Die Kunden von Flexstrom, die bereits vor dem 1.07.2013 eine Forderung angemeldet haben, müssen nun erneut aktiv werden. Die Forderungsanmeldungen, die vor dem 1.07. erfolgten, sind unwirksam.

Außerdem sollten Sie die Anmeldefrist am 30.12.2013 einhalten, da für verspätete Anmeldungen eine Gebühr von 15 Euro erhoben wird.

Wie melde ich meine Forderungen an?

Als Kunde von Flexstrom erhalten Sie bis spätestens Ende September ein vorgefertigtes Anmeldeformular. Dieses müssen Sie nutzen, da andere Anmeldeformulare unwirksam sind. Die Forderung hat dann schriftlich an folgende Postadresse zu erfolgen:

Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
als Insolvenzverwalter der FlexStrom AG
Postfach
10477 Berlin

E-Mails werden von Flexstrom nicht anerkannt. Nur wer sich auf diesem Wege meldet, wird berücksichtigt.  Das Anmeldeformular ist mit einem elektronischen Barcode versehen, der eine sachgerechte Bearbeitung ermöglicht. Mit dem Anmeldeformular wird Ihnen auch noch ein detailliertes Anschreiben mitgeschickt, auf dem die Rückzahlungsprozedur erklärt wird.

Wann weiß ich wie hoch meine Rückzahlungen sein werden?

Die Gläubigeranzahl mit ca. 500.000 Gläubigern ist eine relativ hohe Anzahl. Aufgrund dessen werde auf keine Sachstandanfragen eingegangen. Die Höhe eventueller Rückzahlungen steht noch aus. Vor Ende des Insolvenzverfahrens wird diese auch nicht bekannt werden.  Allerdings kann es bis zum Ende des Insolvenzverfahrens noch einige Jahre dauern.

Gut zu wissen ist außerdem, dass Entscheidungen des Insolvenzverfahrens auf www.insolvenzbekanntmachungen.de einzusehen sind. Außerdem hilfreich ist die PIN, die Ihnen mit Übersendung Ihres Anmeldeformulars mitgeteilt wird. Diese ermöglicht Ihnen Zugang zu einem Gläubigerinformationssystem. Mehr dazu finden Sie unter http://inso.whitecase.com/insolvenzverfahren .

Wie weiß ich, dass meine Anmeldung eingegangen ist?

Sie erhalten keine Eingangsbestätigung. Allerdings wird Ihnen eine persönliche PIN für das Gläubigerinformationssystem übermittelt. Der oben stehende Link gibt Ihnen Auskunft zu dieser PIN und deren Funktion.