Gestern teilte das Insolvenzgericht Itzehoe die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen Windkraftfinanzierer Prokon mit.
Hamburg - Bereits vor 3 Monaten wurde der Antrag auf ein Insolvenzverfahren beim Amtsgericht eingereicht. Insgesamt sind davon rund 480 Mitarbeiter des Konzerns betroffen. Die Gute Nachricht: die anderen Firmen des Windkraftfinanzierers Prokon mit ca. 800 weiteren Mitarbeitern sind nicht von der Insolvenz betroffen.
Die Prokon Regenerative Energien GmbH ist überschuldet und somit zahlungsunfähig. Insgesamt sollen sich die Forderungen auf rund 391 Millionen belaufen welche flüssigen Mittel von 19 Millionen Euro gegenüber stehen.
Seit Monaten bangen die rund 74 000 Anleger um ihr Kapital. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin gab an, dass die Anleger nicht mit einem total Verlust rechnen müssen, wohl aber mit Einbußen. Die Gläubiger können nun bis zum 15. September ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Eine Gläubigerversammlung ist für den 22. Juli angesetzt. Im Verlaufe des heutigen Freitags will Penzlin sich zu dem weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens äußern.
Prokon versprach Anlegern zu hohe Renditen
Der Windkraftfinanzierer Prokon nutzt seit 1995 die Windenergie um Ökostrom zu produzieren. Anleger wurden hohen Renditen von bis zu 8 Prozent versprochen. Jedoch konnte Prokon zuletzt die Genussrechte der Anleger, welche überwiegend Privatleute sind, aus geringer Liquidität nicht mehr zurücknehmen.
Die Bundesregierung plant nun schärfere Regulierungen für den sogenannten „grauen Kapitalmarkt“. Die Finanzaufsicht BaFin soll mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Außerdem werden Werbe-und Vertriebsverbote für zweifelhafte Kapitalanlagen diskutiert. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen Anleger vor riskanten Finanzprodukten zu schützen.