Recyclen von Elektrogeräten - Smartphones und Laptops richtig entsorgen

Wohin mit dem ausgedienten Smartphone oder dem kaputten Toaster, der sich nicht mehr reparieren lässt? Elektroschrott sammelt sich in vielen deutschen Haushalten an, denn leider werden elektronische Geräte oftmals nicht mehr nach Kriterien der Langlebigkeit hergestellt. Wenn sich diese tatsächlich nicht mehr reparieren lassen, stellt sich für viele die Frage: Wohin mit dem alten Gerät? Wie entsorgt man dieses möglichst umweltschonend und fachgerecht? Wir sind dem Elektroschrott auf den Grund gegangen und haben für Sie nachgeforscht.

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Bereits seit 2015 dürfen Elektrogeräte nicht mehr durch den normalen Haushaltsmüll entsorgt werden. Laut einer Statistik des Umweltbundesamtes, werden jährlich in Deutschland über 800.000 Tonnen Elektroschrott entsorgt. Das heißt, dass jeder von uns pro Jahr über 9 kg Elektroschrott produziert. Diese Zahl dürfte nun, aufgrund der steigenden Menge an Elektronik, mit welcher wir uns tagtäglich zunehmend umgeben, weiter angestiegen sein.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Die Gesetzgebung in Deutschland macht das Recycling von Elektrogeräten leider nicht unbedingt einfacher: Seit einer Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in 2018 zählen beispielsweise fast alle elektronischen Geräte unter die im Gesetz vorgeschriebenen Vorschrift. Somit zählen nun auch solche Geräte zu Elektroschrott, welche in sich fest verbaute elektronische Bestandteile enthalten. Falls Sie also einen Badezimmerschrank haben, in welchem eine Beleuchtung fest verbaut ist oder die Schuhe Ihres Kindes mit beleuchteten Sohlen ausgestattet sind, dann fallen beide Produkte in die Kategorie des Elektroschrotts. Während dies die Entsorgung etwas aufwendiger macht, soll es letztendlich dem Umweltschutz und dem Erhalt von Ressourcen zugutekommen. Denn durch die nicht fachgerechte Entsorgung wird die Umwelt unnötig verschmutzt sowie Rohstoffe verschwendet. So enthalten unsere Elektrogeräte viele wertvolle Rohstoffe, wie beispielsweise Aluminium, Kupfer, Lithium, Zinn oder gar Kobalt.

Im Mai 2019 wurde die Gesetzeslage noch einmal abgeändert: Nun zählen auch passive Endgeräte zur Kategorie der Elektrogeräte, d.h. Geräte durch welche Strom lediglich durchfließt. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise Lichtschalter oder auch Steckdosenleisten. Batterien zählen weiterhin nicht zur Kategorie des Elektroschrotts, diese müssen wie bisher gesondert entsorgt werden.

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Entsorgung der Elektrogeräte

Über den Online-/Händler

Elektrogeräte können in gewissen Betrieben, welche Elektrogeräte verkaufen, entsorgt werden. Für diese Betriebe besteht jedoch nur eine gesetzliche Rücknahmepflicht, wenn deren Verkaufsfläche von Elektrogeräten größer als 400 Quadratmeter ist. Sollte die Verkaufsfläche kleiner sein, gibt es Ausnahmeregeln. So kann ein Elektrogerät bei diesen Läden nur dann entsorgt werden, wenn ein vergleichbares Neugerät gekauft wird. Somit würde eine 1:1 Rücknahme entstehen. Außerdem kann bei diesen Betrieben ein Elektrogerät entsorgt werden, wenn das Gerät die maximale äußere Kantenlänge von 25 cm nicht überschreitet. Dies würde einer 0:1 Rücknahme entsprechen.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ein Betrieb Ihr Elektrogerät zurücknimmt, lohnt es sich, online nachzuschauen oder bei dem jeweiligen Betrieb freundlich nachzufragen. Oftmals nehmen kundenfreundliche Betriebe Elektrogeräte an, auch wenn diese dazu nicht gesetzlich verpflichtet sind. Seit der Gesetzesänderung in 2018 entsteht für Betriebe jedoch mehr bürokratischer Aufwand, da viele Elektrogeräte nun registrierungspflichtig sind. Das bedeutet, dass jeder Betrieb, welcher ein registrierungspflichtiges Gerät zur Entsorung zurücknimmt, eine aufwendige Dokumentation erstellen muss. Nehmen Sie es dem kleinen Betrieb in Ihrer Nachbarschaft, welcher nicht zur gesetzlichen Rücknahme verpflichtet ist, also nicht übel, sollte dieser Ihre Anfrage ablehnen.

Sollten Sie Ihr Gerät im stationären Einzelhandel oder online gekauft haben, können Sie dieses dort entsprechend zurückgeben. Dies ist seit 2015 bzw. 2016 gesetzlich geregelt. Dementsprechend haben Sie als Kunde das Recht, wenn Sie beispielsweise ein Elektrogerät online in Deutschland erwerben, dass Sie dieses kostenfrei zum Recycling an den jeweiligen Händler zurücksenden können. Wie sich dieser Rückversand gestaltet, sprechen Sie am besten mit dem Händler direkt ab, denn hier kann es entsprechende Unterschiede geben, welche sich nach der Größe des zu entsorgenden Gerätes richten. So können kleinere Geräte oftmals zur nächstmöglichen Packstation gebracht werden, während größere Geräte von einem Dienstleister abgeholt werden.

Über kommunale Recycling- oder Wertstoffhöfe

Elektrogeräte können in kommunalen Recycling- und Wertstoffhöfen entsorgt werden. Diese haben oftmals die ganze Woche über (ausschließlich sonntags) geöffnet. Sollten Sie über ein Auto verfügen oder in der Nähe eines solchen Recycling- und Wertstoffhof wohnen, gestaltet sich die fachgerechte Entsorgung Ihres Elektrogeräts sehr einfach. Oftmals gilt bei diesen ein sogenannter Kofferraumservice: Sie können einen Kofferraum an Müll, sei es Elektronikgeräte oder andere Müllsorten, kostenlos zur Entsorgung abliefern. Die genauen Bedingungen des Recycling- und Wertstoffhofs in Ihrer Nähe können Sie online vorab in Erfahrung bringen.

Über den Sperrmüll

Wer nicht die Möglichkeit hat, seinen Elektroschrott zum Recycling- bzw. Wertstoffhof zu bringen, der hat die Option, diesen im Rahmen des Sperrmülls abholen zu lassen. Wie dies in Ihrer Stadt gehandhabt wird und welche Regeln zu beachten sind, können Sie über den Internetauftritt Ihrer Stadtverwaltung in Erfahrung bringen. Oftmals besteht die Möglichkeit, ein- bis zweimal pro Jahr, unter bestimmten Voraussetzungen, Sperrmüll direkt vor Ihrer Haustür abholen zu lassen.

Als Spende

Selbstverständlich gibt es auch noch die Alternative, sollten Ihre Elektrogeräte nicht kaputt sein, sondern nur ausgedient haben, diese zu Spenden. So gibt es beispielsweise eine Computer Spende Hamburg e.V., welche ältere jedoch funktionsfähige Computer an arbeitsuchende Menschen weitergibt, damit diese in der Lage sind, selbstständig online nach Arbeit zu suchen.

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Fazit

Elektrogeräte gehören definitiv nicht in die Restmülltonne. Stattdessen sollten diese fachgerecht recycelt werden, um die Umwelt zu schützen und wertvolle Rohstoffe zur Wiederverwendung zu erhalten.