Jetzt noch schnell vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen! Dank dem Sonderkündigungsrecht, haben Sie noch bis zum 30. November Zeit den Vertrag bei Ihrem alten Stromanbieter zu kündigen und in die wesentlich günstigeren Stromtarife alternativer Stromanbieter zu wechseln.

Begründet durch die steigende EEG-Umlage haben zahlreiche Stromversorger in den letzten Wochen extrem hohe Strompreiserhöhungen veranlasst. Ab dem 01.01.2013 müssen Stromverbraucher mit Strompreiserhöhungen von durchschnittlich 12 Prozent rechnen. Die EEG-Umlage wird unumgänglich auf die Stromverbraucher zukommen, jedoch bestehen große Differenzen in der Tarif-Gesamtsumme. Nutzen Sie deshalb jetzt Ihr Sonderkündigungsrecht und sparen Sie durch einen Stromanbieterwechsel.
So funktioniert‘s
In der Regel haben Sie in den letzten Tagen Post Ihres Stromanbieters erhalten, in der Ihnen die Strompreiserhöhung ab dem 01.01.2013 mitgeteilt wurde. Diese Strompreiserhöhung wird durch die gestiegene EEG-Umlage gerechtfertigt und wird von Stromanbieter zu Stromanbieter unterschiedlich hoch an den Verbraucher weitergegeben. Mit dieser Strompreiserhöhung geht auch Ihr Sonderkündigungsrecht einher. Jedoch aufgepasst: Sie müssen nun zügig von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, denn die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat, deshalb können Sie nur noch bis zum 30.November ihr Sonderkündigungsrecht geltend machen. Weisen Sie in Ihrer Kündigung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung hin, verlangen Sie eine Kündigungsbestätigung und versenden Sie das Schreiben sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein.
Hier können Sie ein ein Sonderkündigungsrechtsschreiben vorfinden, welches Sie lediglich herunterladen, drucken, ausfüllen und zu Ihrem Stromanbieter schicken müssen.
Musterformular, Sonderkündigungsrecht Stromvertrag
Gleichzeitig sollten Sie sich auf WechselJetzt.de schon nach einem neuen Stromanbieter umgeschaut haben. Benutzen Sie dazu unseren Stromvergleich und wählen Sie den geeignetsten Stromtarif. Beantragen Sie den Stromanbieterwechsel über das Antragsformular und vermerken Sie dort, dass Sie die Kündigung des alten Stromanbieters bereits selbstständig vorgenommen haben.
Sollte der Stromanbieterwechsel nicht pünktlich zum 01.01.2013 erfolgen, stellt dies kein Grund zur Sorge dar. Sie werden automatisch beim Grundversorger zur Überbrückung angemeldet. Diesen Vertrag können Sie innerhalb der ersten zwei Wochen kündigen, was normalerweise der neue Stromanbieter für Sie regelt.