Versicherungsvertreter an der Haustür - Vorsicht ist geboten!

Plötzlich steht der Versicherungsvertreter vor Ihrer Haustür und Sie schließen einen Vertrag zwischen Tür und Angel ab, den Sie eigentlich gar nicht benötigen. Immer noch passiert es regelmäßig, dass Versicherungsvertreter von Tür zu Tür gehen und die Verbraucher mit Ihrem ungebetenen Besuch überrumpeln. Wir klären Sie über die gezielten Methoden der Verkäufer und Ihre Möglichkeiten einer Vertragswiderrufung auf.

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Was ist ein Haustürgeschäft eigentlich - Die gesetzliche Rechtslage

Ein Haustürgeschäft ist in Deutschland rechtlich gesehen erlaubt. In Juni 2014 wurde die Gesetzeslage reformiert und der Begriff „Haustürgeschäft“ im ehemaligen § 312 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgeschafft. Stattdessen wird nun im neuen § 312b BGB von „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ gesprochen. Das bedeutet konkret, dass nicht - wie bisher - nur spezifisch definierte Örtlichkeiten, wie die private Wohnung oder ein Stand in der Fußgängerzone, als Kontaktaufnahme für die Annahme eines “Haustürgeschäfts” erforderlich sind, sondern alle Örtlichkeiten, die sich „außerhalb von den Geschäftsräumen“ des Unternehmens befinden. Hierzu zählt beispielsweise auch eine sogenannte „Kaffeefahrt“, d.h. eine organisierte Bus- oder Schiffsfahrt mit kombinierter Verkaufsveranstaltung. Darüber hinaus fällt auch ein Vertragsabschluss innerhalb der Geschäftsräume der Firma in diesen Anwendungsbereich, sofern der Verbraucher zuvor persönlich und außerhalb dieser Räume kontaktiert wurde.

Die Methoden der Verkäufer an der Tür

Da Versicherungsvertreter oft auf Provisionsbasis arbeiten und somit nach Anzahl der Vertragsabschlüsse bezahlt werden, setzen sie alles daran, so viele Verträge wie möglich abzuschließen. Geschulte Verkäufer wissen ihre Techniken genau einzusetzen, um potenziellen Kunden von ihrem vermeintlich attraktiven Angebot zu überzeugen. Dabei gibt es durchaus auch schwarze Schafe, die dies sogar auf kriminellem Wege zu erzielen versuchen. Beispielsweise geben diese an, Ihren Strom- oder Gaszähler ablesen zu müssen, um in Ihre Wohnung zu gelangen und anschließend auf Ihren Namen und mit gefälschter Unterschrift einen Vertrag abzuschließen, sofern Sie nicht auf das angeblich gute Angebot des Versicherungsvertreters eingehen. Es kommt auch vor, dass Drohungen seitens des Verkäufers ausgesprochen werden, dass in diesem Fall der Strom abgeschaltet werde. Verunsicherte Menschen fallen dann nicht selten auf diese Art von “Verkäufe” ein und unterzeichnen den Vertrag.

Gilt das 14-tägige Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft?

Ist der Vertrag einmal unterschrieben, ist er zunächst auch wirksam. Aber: Die Konsequenz für die oben genannte Gesetzesänderung ist jedoch unter anderem, dass Sie als Verbraucher gemäß § 312g Abs.1 (BGB) Anspruch auf ein Widerrufsrecht gemäß § 355 (BGB) haben.Wenn Sie also doch mal etwas unterschrieben haben, was Sie im Anschluss bereuen, können Sie innerhalb der 14 Tage widerrufen. Ein Widerruf ist jedoch ausschließlich in schriftlicher Form rechtskräftig. Erwerben Sie ein Produkt, ist die ledigliche Rücksendung des Produktes nicht ausreichend.

Ausnahmen beim Widerrufsrecht

Wichtig zu beachten ist, ob der Verkäufer Sie über das Widerrufsrecht belehrt. Wird diese Belehrung versäumt, haben Sie sogar ein Widerrufsrecht über die 14 Tage hinaus, bis zu maximal einem Jahr. Nach dieser Zeit erlischt das Widerrufsrecht in jedem Fall.

Unsere Tipps für Sie

• Seien Sie stets achtsam und skeptisch gegenüber fremde Personen, die Ihnen etwas an der Tür oder auch auf der Straße verkaufen wollen.

• Steht ein Versicherungsvertreter oder anderweitiger Verkäufer plötzlich vor Ihrer Tür, lassen Sie sich zunächst einen Dienstausweis und Personalausweis zeigen.

• Unterschreiben Sie niemals einen Vertrag, den Sie nicht gründlich durchgelesen haben. Idealerweise fordern Sie eine Bedenkzeit ein.

• Vergleichen Sie in Ruhe die jeweiligen Angebote im Internet. Auf WechselJetzt.de können Sie kostenlos und unverbindlich Strom-, Gas-, KFZ-, sowie Mobilfunk-, und DSL-Tarife verschiedener Anbieter online miteinander vergleichen und gegebenenfalls in wenigen Minuten wechseln.

• Falls Sie tatsächlich an dem Angebot des Verkäufers interessiert sein sollten und schließlich doch unterschreiben, lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Vertragsabschlusses geben.

Fazit

Nicht alle Angebote an der Haustür sind zwingend “schlechte” Angebote. Es gibt durchaus auch seriöse Verkäufer mit guten Angeboten, die von Tür zu Tür gehen. Aufgrund der Tatsache aber, dass Haustürgeschäfte oftmals unseriöse Angebote oder gar kriminelle Methoden beinhalten, sollte stets Vorsicht geboten sein. Angebote von unseriösen Anbietern sind häufig auch nicht so attraktiv wie sie klingen und oftmals mit versteckten Kosten verbunden. Im Zweifelsfall: Bleiben Sie vorsichtig, dadurch sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Ärger.