Wie läuft der Heizungstausch in Deutschland?

Die Wärmewende in Deutschland hängt maßgeblich vom sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Das Gebäudeenergiegesetz wird regelmäßig durch die Bundesregierung überarbeitet. Der aktuelle Stand des Heizungstauschs und die generelle Entwicklung der Umstellung fasst WechselJetzt in diesem Artikel zusammen.

Der Plan für erneuerbare Energien

Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus Gas- und Ölheizungen. Stattdessen sollen erneuerbare Energien genutzt werden, um die Gebäude in Deutschland warm zu halten. Die neue Wärmeversorgung soll bereits im kommenden Jahr zu 65% aus erneuerbaren Energien stammen. Der Städterat Deutschlands forderte auf diese Ankündigung hin allerdings, dass dies mit umsetzbaren Fristen verknüpft werden soll. Ein Umstieg ohne langsame Schritte und einem Technologiemix sei nicht machbar.

Ältere Gebäude

Die neuen Technologien in Neubauten zu integrieren, ist möglich und sinnvoll. Die Sorge der Regierung liegt in den Altbauten. Wärmepumpen in ältere Gebäude zu integrieren, kann zu Problemen führen. Grund dafür ist, dass die Wärmepumpe sich nur in gut gedämmten Häusern wirklich lohnt. Da viele Altbauten eher schlecht gedämmt sind, wäre es theoretisch rein rechnerisch gesehen effizienter, mit Gas oder Öl zu heizen. Öl und Gas sind allerdings teurer, ihr Preis schwankt und sie haben negative Auswirkungen auf die Umwelt. Darum ist es eine Frage der Abwägung, ob diese Altbauten mit neuen Fenstern, gedämmten Fassaden und Dächern und Fußbodenheizungen energieeffizienter wären, oder ob es sich eher lohnt, die Altbauten durch Neubauten zu ersetzen. Da Häuser allerdings emotionalen und realen Wert haben, ist es selbstverständlich keine Option, ein Haus einfach abzureißen. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sieht daher Maßnahmen vor, wie bestehende Gebäude effizienter werden können.

Altbau

Erneuerbar ohne Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist allerdings nicht die einzige erneuerbare Energie, die in der Wärmewende durch das Gebäudeenergiegesetz eingeplant ist. Wir erleben zwar gerade einen Wärmepumpen-Boom, aber lange Wartezeiten und Lieferschwierigkeiten lassen einige auf andere Wärmequellen ausweichen. So bieten die Solarthermie und die Geothermie eine Alternative. Gasheizungen werden heute nur noch als Übergang angesehen. Auch Nahwärme ist eine neue Alternative, von der mehr und mehr gesprochen wird.

Staatliche Hilfe bei Wärmewende

Erneuerbare Energien werden staatlich gefördert. Dazu zählen natürlich auch erneuerbare Heizungen. Bei all dem Klimaschutz sollte die soziale Gerechtigkeit nicht übersehen werden. Darum berät das Bundeskabinett darüber, wie ein Gebäudeenergiegesetz zusammen mit Hilfen für Normalverbraucher:innen in Kraft treten kann. Subventionierungen und Investitionsanreize sollen dabei eine Rolle spielen.

Was sieht das GEG konkret vor?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, welche energetischen Anforderungen ein Gebäude erfüllen muss. Wärmeversorgung, Klimatechnik, Hitzeschutz und Wärmedämmstandard sind in diesem Gesetz festgelegt. Es gibt außerdem bestimmte Austauschpflichten und prozentuale Vorschriften dafür, wie viel Energie aus erneuerbaren Energiequellen stammen muss. Die folgende Liste zeigt die wichtigsten Vorschriften des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes, die Heizungen betreffen:

  • Bei einer Sanierung Ihres Hauses muss der Wärmeschutz durch ein Fachunternehmen bestätigt werden.
  • Die Kommune darf die Nutzung von Fernwärme vorschreiben.
  • Öl- und Kohleheizungen gelten als unerwünscht. Ab 2024 dürfen sie nicht mehr verbaut werden. Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Ausnahmen für den Einbau von Öl- und Kohleheizungen bilden Gebäude, die keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss haben und aus guten Gründen keine erneuerbaren Energien nutzen können.
  • Selbsterzeugung von Strom und Wärme zahlt sich aus, da Sie Einspeisevergütung erhalten und Sie sich die eigenerzeugte Energie positiv in Ihrer Energiebilanz anrechnen lassen können.
  • Jedes Gebäude muss regelmäßig durch einen Schornsteinfeger kontrolliert werden.
  • Bestimmte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Alle Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ebenfalls aus dem Betrieb genommen werden.
  • Heizungsrohre müssen gedämmt werden.

Neubauten

Das Gebäudeenergiegesetz legt für Neubauten besondere Regelungen fest. Eine zulässige Menge an Treibhausgasen pro Haushalt ist zum Beispiel im GEG festgelegt. Mit einer erneuerbaren Heizung kann man einfach unter diesem Wert bleiben. Mit Öl- und Gasheizungen ist dies schwieriger.

Maßnahmen 2024

Ab Januar 2024 sollen nur noch Heizungen verbaut werden, die ihre Energie zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien beziehen. Dabei setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf sogenannte Hybridmodelle. Auch gibt es Übergangsregelungen, damit niemand sich durch die Änderungen überfordert fühlt. Auch Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind, sollen geschützt werden. Wenn diese nicht in der Lage sind, auf erneuerbare Energien umzustellen, müssen sie dies auch nicht. Mieter:innen sollen außerdem vor steigenden Kosten geschützt werden. Wasserstoffheizungen dürfen erst dann verbaut werden, wenn die Technologie auch wirklich verlässlich ist. Grüner und blauer Wasserstoff darf genutzt werden. Einkommensschwache Haushalte sollen ebenfalls geschützt werden.

Muss ich meine Heizung austauschen?

Nein, die Heizung muss nicht ausgetauscht werden, es sei denn, sie ist 30 Jahre alt oder älter. Im Gebäudeenergiegesetz geht es ausschließlich darum, dass im Falle eines Austauschs die neue Heizung zu mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen muss. Ineffiziente Kessel sollen bis zum 31.12.2044 alle ausgetauscht worden sein - das sind noch 21 Jahre. Es besteht also kein Grund zur Panik.

Fazit Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz sieht den Ausbau der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich vor. Der Zweck des GEG ist, die Energiewende voranzutreiben. Mithilfe des Gebäudeenergiegesetzes soll die Einsparung von CO2-Ausstoß in die Atmosphäre erreicht werden. Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht dasselbe wie die Energieeinsparverordnung. Besonders betroffen vom GEG sind Neubauten. Der Umstieg auf erneuerbare Energien ist nun also in vollem Gange, obwohl er sowohl politisch als auch in der Gesellschaft ein viel diskutiertes Thema ist. Ein neuer Gesetzentwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird  derzeit (April 2023) noch einmal überarbeitet.