Ab 2023 müssen kleine Photovoltaikanlagen nicht mehr versteuert werden, besagt das Jahressteuergesetz 2022. Es wurde im Dezember 2022 beschlossen. Doch was sind kleine PV Anlagen und ab wann müssen Besitzer:innen einer Photovoltaik-Anlage doch Steuern zahlen? Mehr zur Steuerbefreiung für kleine PV Anlagen finden Sie in diesem Beitrag.
Viele Menschen haben heutzutage eine Photovoltaik-Anlage. In einigen Bundesländern gibt es sogar eine Solarpflicht. Doch all diese PV Anlagen haben verschiedene Größen und Leistungen. Nun wurde entschieden, dass ab 2023 kleine Photovoltaik-Anlagen nicht mehr versteuert werden müssen. Was hier genau versteuert wird, ist der Gewinn, der bei der Einspeisung des erzeugten Stroms entsteht. Wenn Sie den Strom aus Ihrer PV Anlage also selbst nutzen, ist dieser Beitrag für Sie weniger relevant. Volleinspeisung lohnt sich allerdings in vielen Fällen.
Wann ist Photovoltaik steuerfrei?
Das Jahressteuergesetz 2022 sorgt dafür, dass alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern von der Einkommenssteuer befreit sind. Die Umsatzsteuer sinkt mit dem Jahressteuergesetz 2022 ebenfalls. Auf die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen wird ebenfalls keine Umsatzsteuer mehr erhoben. Um die Umsatzsteuer auf den Gewinn durch die Einspeisevergütung müssen sich Besitzer:innen der Photovoltaik-Anlagen allerdings noch immer kümmern. Mehr zur Umsatzsteuer finden Sie in den folgenden Paragraphen. Der Grund für die Steuerbefreiung der kleinen PV Anlagen ist, dass sie als Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, da PV Anlagen eine umweltfreundliche Alternative der erneuerbaren Energien darstellen.
Einkommenssteuer
Auf die Gewinne, die Sie durch die Einspeisevergütung haben, müssen Sie normalerweise Einkommenssteuer zahlen. Ab 2023 sind alle Anlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp auf Einfamilienhäusern jedoch von der Einkommenssteuer befreit. Dies gilt für neue Photovoltaik-Anlagen und für Bestandsanlagen auch rückwirkend für das Jahr 2022. Alle, die bisher eine Photovoltaik-Anlage hatten, die eine Leistung von weniger als 10 kWp hat, ändert sich nichts. Diejenigen, die eine Leistung zwischen 10 und 30 kWp haben, aber in der Vergangenheit bereits einen Antrag auf Steuerbefreiung gestellt haben, werden auch keine Veränderungen bemerken. Auf Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 30 kWp wird die Einkommenssteuer ausna
Umsatzsteuer
Um die Umsatzsteuer richtig zu zahlen, müssen Sie zwischen der Kleinunternehmenregelung und der Regelbesteuerung wählen. Dies geschieht beim Finanzamt. Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach gelten Sie als Unternehmer:in, egal ob Sie selbst den Strom verbrauchen oder ihn einspeisen. Bei Regelbesteuerung müssen Sie die normale, volle Umsatzsteuer zahlen, doch wenn Sie die Kleinunternehmenregelung beantragen, können Sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Auch hier holen Sie sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Die Kleinunternehmenregelung gilt allerdings nur, solange Sie nicht mehr als 22.500 € im Jahr an Ihrer PV Anlage verdienen.hmslos erhoben.
Jede Photovoltaik-Anlage muss auch weiterhin Umsatzsteuer zahlen. Die Lieferung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen über und unter einer Leistung von 10 kWp ist allerdings ab 2023 auch von der Umsatzsteuer befreit, wie oben bereits erwähnt. Wenn Sie sich übrigens für die Regelbesteuerung entscheiden, geben Sie dies bei dem Antrag auf Einspeisevergütung an, damit Sie die EEG Vergütung plus Umsatzsteuer erhalten.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer spielt im Jahressteuergesetz 2022 keine weitere Rolle, sie verändert sich also nicht. Wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage als Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Ein Gewerbe ist Ihre PV Anlage dann, wenn Sie eine Gewinnabsicht haben. Da dies nicht einheitlich geregelt ist, entscheidet hier jede Gemeinde einzeln, wann eine Photovoltaik-Anlage ein Gewerbe ist.
Kapazitäten auf Einfamilienhäusern
Die Vereinfachung der Steuern auf Photovoltaik gilt sowohl für Ein- als auch für Mehrfamilienhäuser. Einfamilienhäuser haben oft kleine Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach, da grundsätzlich zwischen 5 kWp und 10 kWp ausreichen, um Solarstrom für eine vierköpfige Familie bereitzustellen. Wenn Sie auf Einfamilienhäusern allerdings Photovoltaikanlagen mit einer größeren Leistung nutzen wollen, weil diese durch Einspeisung dann mehr Gewinn bringen würde, ist dies ebenfalls möglich und von der Einkommenssteuer befreit, solange die PV Anlage weniger als 30 kWp hat.
Kapazitäten auf Mehrfamilienhäusern
Ein Mehrfamilienhaus braucht selbstverständlich mehr kWp als in Einfamilienhäusern benötigt wird. Pro Haushalt werden normalerweise mindestens 5 kWp gerechnet. Ein Haus mit drei Familien braucht also mindestens 15 kWp. Ein Haus mit fünf Familien braucht eine Photovoltaik-Anlage mit mindestens 25 kWp. So können Sie grob berechnen, wie viel kWp eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach haben müsste. Es kommt hier auch darauf an, ob es sich um ein Wohnhaus oder ein Hochhaus handelt.
Warum wurde das Gesetz geändert?
Am 02. Dezember 2022 beschloss der Bundestag die Änderung des Steuergesetzes. Am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat dann ebenfalls zu. Das Gesetz soll der Vereinfachung und der Vermeidung von unnötiger Bürokratie dienen. Möglich sind diese Vereinfachungen nur, weil PV-Anlagen der Umwelt dienen. Die Energiewende soll vorangetrieben werden und mit ihr der Ausbau von PV-Anlagen. Photovoltaik-Anlagen sind neben Windenergie und Wasserkraft die umweltfreundlichste und CO2-ärmste Methode, Energie zu gewinnen.
Was bedeutet das alles konkret?
Konkret bedeutet dies, dass es weniger aufwändig ist, sich eine PV Anlage zuzulegen, sie anzumelden und zu nutzen. Keine oder wenig Steuer und Bürokratie sollen zu einer höheren Nutzung von Solarstrom durch Photovoltaik-Anlagen führen. Es hilft schließlich jede einzelne PV Anlage dabei, die Energiewende ein klein wenig weiter voranzutreiben. Eine Steuerbefreiung von Solaranlagen treibt also die Wirtschaft, den Klimaschutz und die Energiewende voran und kann auch für Sie persönlich ein großer Gewinn sein. Zunächst müssen Sie zwar in eine Photovoltaik-Anlage investieren, doch ist die Installation erst einmal erfolgt, schützt die Solaranlage für mindestens 20 Jahre vor hohen Stromrechnungen. Bei der aktuellen Lage auf dem Energiemarkt lohnt sich Unabhängigkeit sehr. Im Solarrechner von WechselJetzt.de können Sie ganz einfach ein Angebot für Ihren eigenen Solarstrom anfragen.
Fazit
Insgesamt gibt es Steuererleichterungen bei der Umsatzsteuer und der Einkommenssteuer, nicht aber bei der Gewerbesteuer. Wenn Ihre PV Anlage weniger als 30 kWp Leistung hat, müssen Sie keine Einkommenssteuer und weniger Umsatzsteuer zahlen. Bei Fragen und Unklarheiten ist das Finanzamt vor Ort Ihr Ansprechpartner. Auch, wenn Sie einen Antrag auf Rückerstattung der Steuer stellen, kann dies das Finanzamt erstatten. Beachten Sie, dass Sie eine Steuererklärung einreichen müssen, um Photovoltaik-Anlagen steuerfrei zu nutzen. Alles in allem sind die Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 für Nutzer:innen von Photovoltaik also von großem Vorteil. Ab Januar 2023 wird der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen erheblich erleichtert. WechselJetzt.de wünscht Ihnen nun viel Erfolg bei der steuerfreien Installation Ihrer Photovoltaik-Anlagen!