Die Rettungspflicht ist Teil einer jeden KFZ Versicherung. Versicherungsnehmer und -nehmerinnen sind so verpflichtet, Mitmenschen zu helfen. Auch kann durch die Rettungspflicht größerer Schaden verhindert werden. Die KFZ Versicherung hat daran ein erhöhtes Interesse, da so auch Kosten gesenkt werden können. Doch was genau bedeutet die Rettungspflicht für Sie als Versicherungsnehmer:in? Hier erhalten Sie einen Überblick.
Die Rettungspflicht des Versicherungsnehmers
Unsere Versicherung schützt uns vor finanziellen Risiken im Verkehr. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden am gegnerischen Fahrzeug, Teilkasko und Vollkasko dagegen auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Die KFZ Versicherung ist allerdings eine Sachversicherung, und das eigene Leben kann durch eine solche finanzielle Absicherung nicht immer gerettet werden. Darum haben Versicherungen oft die Rettungspflicht, welche sowohl Kosten senkt als auch Leben rettet. Rettungskosten werden nämlich oft durch die Versicherung getragen.
Die Rettungspflicht soll also Schäden minimieren und Menschen vor Verletzung und Tod schützen. Im Verkehr sehen wir oft nur Autos, nicht aber den Mensch, welcher vielleicht in einem verunglückten Auto sitzt. So verhindern dann die Rettungspflichten, dass dieser Mensch vielleicht nicht gerettet wird, aus Bequemlichkeit oder Desinteresse der Versicherten oder der anderen Verkehrsteilnehmer:innen.
Schadenabwendungs- und Minderungspflicht
Die Rettungspflicht ist eine Verhaltenspflicht. Jeder und jede Verkehrsteilnehmer:in hat die Pflicht, einen Schaden abzuwenden oder zu mindern. Dies ist in Paragraph 62 des VVG festgelegt. Dies beinhaltet auch Maßnahmen zur Rettung anderer. Diese Pflicht nennt sich auch Schadenabwendungs- und Minderungspflicht. Diese Pflicht beginnt bei Eintritt eines Verkehrsunfalls und endet erst dann, wenn die Patient:innen und Fahrzeuge anderweitig gerettet werden (durch Feuerwehr, Ärzte oder Sanitäter) oder definitiv keinen Gefahren mehr ausgesetzt sind.
Konsequenzen bei Verletzung der Rettungspflicht
Die Rechtsfolgen der Verletzung der Rettungspflicht können unterschiedlich aussehen, denn je nach Rechtsprechung kann die Möglichkeit zur Erfüllung der Rettungspflicht anders eingeschätzt werden. Je nach Fall liegt ein anderer Rahmen vor. Dennoch besteht eine Obliegenheit zu Rettungsmaßnahmen, d.h., Sie sind verpflichtet, ihr möglichstes zur Abwendung und Minderung des Schadens beizutragen.
Bei vorsätzlicher unterlassener Hilfeleistung zahlt Ihre Versicherung den Schaden nicht. Wenn Sie also in Kenntnis über den Eintritt eines Unfalls sind und nicht helfen, nicht retten, den Schaden nicht minimieren, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Versicherung weder entstandene Kosten für das gegnerische Fahrzeug noch für Ihr eigenes Fahrzeug übernimmt. Hier liegt außerdem Vorsatz vor und es kann weitere rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Haftstrafen geben.
Bei Fahrlässigkeit wird zwischen grober und anderer Fahrlässigkeit unterschieden. Bei der groben Fahrlässigkeit treten Rechtsfolgen nur manchmal ein. Wenn Sie ihr Verhalten gut begründen können, kann fahrlässiges Verhalten konsequenzlos bleiben.

Beispiele: Wann gilt die Rettungspflicht?
Zur Rettungspflicht gehören zum Beispiel Löschversuche von Feuer, Alarmierung der Feuerwehr, Anzeige bei der Polizei, das Aufsuchen von Ärzten, das Helfen und Anhalten bei Verkehrsunfällen. Die schlechteste Option ist einfach weiterzufahren, ohne zu fragen, ob Hilfe benötigt wird oder ob Schäden entstanden sind. Dies ist Fahrerflucht.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass wohl jede und jeder Verkehrsteilnehmer:in selbst auch gern Hilfe empfangen möchte, wenn ein Verkehrsunfall diese notwendig macht. Somit ist die Rettungspflicht eine bloße bürokratische Vorschrift für etwas, was doch in der Gesellschaft durchaus selbstverständlich sein sollte. Also helfen auch Sie Ihren Mitmenschen und machen Sie die Straßen Deutschlands somit sicherer und ungefährlicher - wenn auch nur, damit Sie selbst im Zweifelsfall diese Hilfe ebenfalls erhalten können.
Fazit
Die Rettungspflicht ist im VVG Paragraph 62 festgehalten. Versicherer erwarten die Hilfeleistungen der Unfallparteien und können im Zweifelsfall Zahlungen verweigern. Bei Vorsatz kann es sogar zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kommen.