Das Erneuerbare Energien Gesetz (EGG)

Das erneuerbare Energien Gesetz spielt eine wichtige Rolle in der Energiewende. Es stützt den Ausbau von erneuerbaren Energien. Das Gesetz wird fortlaufend bearbeitet, um aktuelle Entwicklungen mit einzubeziehen. Doch was sind die genauen Inhalte dieses Gesetzes? Lesen Sie dafür den folgenden Beitrag.

Was ist das EEG?

Das Erneuerbare Energien Gesetz ist die zentrale Steuerung für den Ausbau von erneuerbaren Energien. Ziel hier ist, bis 2050 die Stromversorgung zu 80% aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen.

Gründe für das Gesetz sind zunächst natürlich Umwelt- und Klimaschutz, aber zusätzlich sollen so auch Energiekosten gesenkt und fossile Energieressourcen geschont werden.

grüne glühbirne

Der Anfang dieses Gesetzes läuft zurück auf das Stromeinspeisungsgesetz von 1990, in dem erstmals festgelegt wurde, dass Energieversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Strom von regenerativen Energieproduzenten abzunehmen und zu vergüten. Dieses Gesetz half dabei, die Produktion von erneuerbaren Energien anzukurbeln. Es wurde zunächst gerichtlich bekämpft, aber 1996 wurde es vom Bundesverfassungsgericht bestätigt und 2001 vom Europäischen Gerichtshof.

Das EEG ist abhängig von einer konstanten Überarbeitung und Aktualisierung, um politische, wirtschaftliche und technische Neuerungen zu behandeln.

Entwicklung des EEG

Das tatsächlich Erneuerbare Energien Gesetz ist 2000 in Kraft getreten und wurde seither immer weiterentwickelt.

In der ersten Fassung ist festgehalten, dass der Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 verdoppelt werden sollte. Außerdem wurde in diesem Gesetz der erneuerbaren Energie erstmals Vorrang vor konventionell erzeugten Strom zugestanden. Zusätzlich wurden Regeln zur Abnahme und Vergütung weiter ausformuliert.

In der ersten Erneuerung des EEG wurde ein festes Ziel für den Ausbau von erneuerbaren Energien festgelegt (bis 2010 auf 12,5 Prozent und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent). Des Weiteren wurde der Regelungsaufbau des Gesetzes weiter ergänzt.

Die Gesetzesnovelle im Jahr 2009 überarbeitete das bisherige Gesetz umfassend, Aufbau und Gliederung wurden neu geordnet und 42 Paragraphen wurden zugefügt. Im Fokus dieser Überarbeitung lagen auch Regelungen für den Fall von Lieferengpässen. Zusätzlich wurde das EEG schon 2010 mit der Photovoltaik-Novelle ergänzt. Die Entwicklung der Technologie und die gesunkenen Investitionskosten steigerten den Ausbau der Produktionskapazitäten und daher drohte Überforderung.

2012 wurde das Energiekonzept der Bundesregierung im EEG verankert. Der Anteil der regenerativen Energien am Stromverbrauch soll spätestens 2020 mindestens 35 Prozent betragen. 2030 sollen es mindestens 50 Prozent, 2040 mindestens 65 Prozent und 2050 mindestens 80 Prozent sein. Weitere Anpassung beziehen sich auf die Markt-, Netz- und Systemintegration. So soll das Gesamtsystem optimiert werden. Dies beinhaltet auch den Kontext des europäischen Raums.

Im Jahr 2014 sollten durch eine Erneuerung des EEGs die angestiegenen Kosten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien entstanden sind, minimiert werden. Ziel hier war es, die deutsche Industrie zu entlasten.

Eine weitere Version des EEG wurde 2017 festgelegt. Dabei wurde eine Neuerung geschaffen, dass die Vergütungshöhe für erneuerbaren Strom nicht mehr staatlich festgelegt wird, sondern vom Markt ermittelt werden soll.

Die darauf folgende Neuerung 2021 beinhaltet weitere energierechtliche Vorschriften, und in einer Überarbeitung wird zusätzlich die gestiegene Belastung durch die EEG-Umlage thematisiert. Diese fällt nun seit 1. Juli 2022 weg.

2023 wurde die neueste Version des Erneuerbare Energien Gesetzes herausgegeben, in welchem einige neue Regelungen für Photovoltaik-Anlagen festgelegt wurden. Auch wurde der Wegfall der EEG-Umlage endgültig festgehalten.

Übersicht über die Inhalte des EEG

Das EEG soll den Ausbau erneuerbarer Energien regeln und fördern. Zu einem großen Teil bedeutet das, dass das EEG die Beteiligung an der Energiewende von Gesetzgebern, Stromanbietern und Abnehmern möglichst gerecht regelt.

Um eine erfolgreiche Entwicklung der Energiewende sicherzustellen, sind drei Grundlagen im EEG verankert:

  • eine vorrangige Anschluss- und die Abnahmeverpflichtung der Netzbetreiber zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien
  • eine garantierte und festgelegte Vergütung für den eingespeisten Strom in Form von gleitenden Marktprämien (deren Höhe ist vom aktuellen Strompreis an der Börse abhängig)
  • kein Einführungslimit (Beschränkung beim Zubau)

Welche erneuerbaren Energien werden gefördert?

Anlagen, welche Strom aus erneuerbaren Ressourcen erzeugen und diese ins öffentliche Stromnetz einspeist, können aufgrund des EEG gefördert werden. Einspeisung, die Förderung erhalten kann, kann aus folgenden Quellen kommen:

  • Wasserkraft
  • Deponie-, Klär- und Grubengas
  • Biomasse, Geothermie
  • Windkraft
  • Solarenergie

Die Förderung sinkt jedoch im Laufe der Zeit, so soll es ermöglicht werden, dass erneuerbare Energien mit der Zeit auch ohne Förderung marktfähig sind. Im EEG ist dies unter dem Begriff "Degression" festgehalten.

Auswirkungen des EEG

Ziel des EEG war es, den Ausbau der erneuerbaren Energien anzukurbeln. Doch hat es das auch geschafft? Seit der Einführung des Gesetzes 2000 hat sich der Anteil an erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch versechsfacht: von 6,3% auf 37,8%. Da das EEG die zentrale Steuerung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, und daher an dieser Entwicklung stark beteiligt.

Fazit

Das EEG ist also ein Gesetz, das die erneuerbaren Energien breitgefächert thematisiert und regelt. Seit Einführung wird das Gesetz immer wieder überarbeitet, um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben. Durch das Erneuerbare Energien Gesetz soll zudem die Energiewende angetrieben werden, daher sind auch Richtlinien und Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien darin festgeschrieben.