Das im Jahre 2005 beschlossene Konzept des begleitenden Fahrens (auch „Führerschein mit 17“ genannt) beruht auf dem Prinzip, dass Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson autofahren dürfen, um praktische Erfahrung im Straßenverkehr zu sammeln. Jedoch liegen bestimmte Konditionen dieser Regelung zugrunde, wie zum Beispiel ein Mindestalter der Begleitpersonen sowie streng festgelegte Konsequenzen im Falle eines Verstoßes.
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