Feinstaubplakette

Auch als Umweltplakette bekannt, gibt die Feinstaubplakette an, ob das dazugehörige Fahrzeug in bestimmten Umweltzonen Deutschlands fahren darf. Seit 2008 gibt es diese Umweltzonen in den Großstädten Deutschlands, die seit 2014 nur noch mit einer grünen Feinstaubplakette befahren werden dürfen. Die Umweltplaketten wurden zusammen mit der sogenannten “Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes” in 2008 eingeführt, um die Luftqualität in deutschen Städten zu erhöhen bzw. zu erhalten und Schadstoffbelastung zu regulieren. Feinstaubplaketten können online erworben werden. Beim Fahren in den genannten Zonen ohne Feinstaubplakette kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro erhoben werden.