Eigenverschulden

Ein Unfall oder Vorfall wird als “eigenverschuldet” eingestuft, wenn es bewiesen ist, dass der Fahrzeugführer die Schäden selbst verursacht hat. In diesem Fall greift nur eine Vollkaskoversicherung, die Haftpflichtversicherung zahlt nur die Fahrzeugschäden des Unfallopfers und eine Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden nur, wenn ein Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann. Die Vollkaskoversicherung kann bei einem selbstverschuldeten Unfall minimale Fahrzeugschäden bis hin zu einem Fahrzeugersatz übernehmen. Jeder Fahrzeughalter sollte sich aufgrund dessen überlegen, ob eine Vollkaskoversicherung Sinn macht.