Es wird hierbei unterschieden zwischen
- unbewusster Fahrlässigkeit (z.B. das Anrempeln beim Ausparken)
- bewusster Fahrlässigkeit (z.B. Vorfahrt missachten)
- grober Fahrlässigkeit (das Missachten der Straßenverkehrsordnung im großen Maße, z.B. Telefonieren am Steuer)