Pflichtversicherungsgesetz

Das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter besagt, dass alle Halter für im Straßenverkehr geführte Kraftfahrzeuge eine inländische Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Demnach sind Versicherungen dieser Art auch verpflichtet, Antragsteller von einer Haftpflichtversicherung anzunehmen. Das genannte Gesetz soll Verkehrsteilnehmer im Falle eines Unfalls schützen und sicherstellen, dass der Unfallverursacher in der Lage ist, für entstandene Unfallschäden aufzukommen. Das Pflichtversicherungsgesetz ist außerdem erforderlich, um für das Fahrzeug eine Zulassung zu erhalten.