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Rettungspflicht

Jeder Versicherte ist nach §62 des Versicherungsvertragsgesetzes dazu verpflichtet die Kosten eines Verkehrsunfalls minimal zu halten oder gar abzuwenden.

Im Falle eines Autounfalles z.B. durch:

  • Alarmierung der Polizei und Rettungskräfte
  • Sicherung des Unfallortes
  • Hilfe für Verletzte

Außerdem unterliegt jeder Versicherte der Obliegenheitspflicht und muss eine Unfallmeldung erstatten. Im Falle der Nichteinhaltung der Rettungspflicht kann die Kfz-Versicherung den Fall ablehnen, es sei denn, der Versicherte kann nachweisen, dass er diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht eingehalten hat.