Jeder Versicherte ist nach §62 des Versicherungsvertragsgesetzes dazu verpflichtet die Kosten eines Verkehrsunfalls minimal zu halten oder gar abzuwenden.
Im Falle eines Autounfalles z.B. durch:
- Alarmierung der Polizei und Rettungskräfte
- Sicherung des Unfallortes
- Hilfe für Verletzte
Außerdem unterliegt jeder Versicherte der Obliegenheitspflicht und muss eine Unfallmeldung erstatten. Im Falle der Nichteinhaltung der Rettungspflicht kann die Kfz-Versicherung den Fall ablehnen, es sei denn, der Versicherte kann nachweisen, dass er diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht eingehalten hat.