Unfallmeldung

Bei einem Autounfall sollte der Kunde immer die Kfz-Versicherung binnen einer Woche benachrichtigen. Die Unfallmeldung sollte schriftlich den Hergang beschreiben, am besten begleitet durch Bilder vom Unfall. Im Falle, dass die Unfallmeldung unterbleibt, kann die Unfallversicherung den Fall ablehnen, Leistungen kürzen oder ein Bußgeld fordern. Zudem muss sie der Wahrheit entsprechen, ansonsten kann ein Bußgeld oder eine Verweigerung des Falles erfolgen. Bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft muss der Kunde sich binnen zwei Wochen melden. Bei einem Unfall mit Personenschaden, Tierschaden oder größeren Sachschäden muss zudem auch die Polizei benachrichtigt werden. Versicherte unterliegen außerdem der Obliegenheitspflicht, d.h. sie dürfen keine Schuldeingeständnisse unterschreiben oder aussagen.