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Hauptfälligkeit

Die Hauptfälligkeit ist der Zeitpunkt zu dem die Kfz-Versicherung gültig wird, ein neues Versicherungsjahr beginnt oder die Versicherungsprämie fällig wird. Bei den meisten Kfz-Versicherungen handelt es sich dabei um den 1. Januar. Für die Kündigung ist dieser Termin auch wichtig, denn nur zur Hauptfälligkeit kann eine reguläre Kündigung vollzogen werden. Wenn also zum 1. Januar die Hauptfälligkeit ist, hat der Kunde bis zum 30.11. des Vorjahres Zeit, seine Kfz-Versicherung zu kündigen.