Es handelt sich um eine Vertragsunterbrechung, wenn der Verbraucher für eine gewisse Zeit kein Auto angemeldet hat und somit auch nicht versichert ist. Das kann sich gegebenenfalls auf die Schadenfreiheitsklasse auswirken. Im Regelfall wird bei einer max. 1 jährigen Unterbrechung, die Kfz-Versicherung wie gewohnt weitergeführt. Bei einer Unterbrechung von bis zu sieben Jahren, kann es zu einer Rückstufung kommen. Das hängt aber ganz vom jeweiligen Kfz-Versicherungsunternehmen ab.