Um ein Auto im öffentlichen Verkehr fahren zu können, muss es behördlich zugelassen werden. Das gilt sowohl für Neuwagen, als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Bei einer Neuzulassung sind folgende Dokumente nötig:
- elektronische Versicherungsbestätigung (frühere Deckungskarte)
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)
- Bankverbindung
Bei Gebrauchtfahrzeugen sind die folgenden Dokumente auch nötig:
- Zulassungsbescheinigung I (früherer Fahrzeugschein)
- Abgasuntersuchungsbescheinigung
- Hauptuntersuchungsbescheinigung
- evtl. Anmeldungsbescheinigung
- eine abgeschlossene Kfz-Versicherung