Neuzulassung

Um ein Auto im öffentlichen Verkehr fahren zu können, muss es behördlich zugelassen werden. Das gilt sowohl für Neuwagen, als auch für Gebrauchtfahrzeuge. Bei einer Neuzulassung sind folgende Dokumente nötig:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (frühere Deckungskarte)
  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)
  • Bankverbindung

Bei Gebrauchtfahrzeugen sind die folgenden Dokumente auch nötig:

  • Zulassungsbescheinigung I (früherer Fahrzeugschein)
  • Abgasuntersuchungsbescheinigung
  • Hauptuntersuchungsbescheinigung
  • evtl. Anmeldungsbescheinigung
  • eine abgeschlossene Kfz-Versicherung