Einzelverbindungsnachweis

Der Einzelverbindungsnachweis (ESV) funktioniert ähnlich wie eine Telefonrechnung und informiert den Verbraucher über alle Verbindungen, die in einem bestimmten Zeitraum getätigt wurden. Die Information im Einzelverbindungsnachweis beinhalten Anrufe, SMS, MMS und die Einwahlen ins Internet. Die Mobilfunkanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet den Einzelverbindungsnachweis ihren Kunden kostenlos zukommen zu lassen. Somit kann der Kunde kontrollieren, ob die Abrechnung vom Anbieter stimmt und wie sich der Rechnungsbetrag zusammensetzt. Selbst wenn der Kund eine Flatrate besitzt, muss der Mobilfunkanbieter die genauen Anrufminuten, Anzahl der SMS und die Datenverbindungen angeben. Von dieser gesetzlichen Pflicht ausgenommen sind einige Spezialangebote sowie Prepaid-Tarife.