Sonderkündigungsrecht

Im Falle einer bevorstehenden Preiserhöhung können Sie, in der Regel innerhalb einer gegebenen Frist,von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigungsfrist beträgt in vielen Fällen nur 14 Tage und sollte daher zügig in Anspruch genommen werden. Generell ist beim Sonderkündigungsrecht zu beachten, dass Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor dem Preisanstieg von dem jeweiligen Stromversorger bekannt gegeben werden müssen. Dies sollte sowohl per Schreiben als auch auf der Internetseite geschehen, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, fristgerecht zu kündigen. Es ist empfehlenswert per Einschreiben zu kündigen. So können Sie sichergehen, dass die Sonderkündigung fristgerecht beim jeweiligen Energieversorger eingegangenen ist.