Stadtwerke

Die Stadtwerke sind in manchen deutschen Städten als regionale Grundversorgungs-Energieunternehmen tätig. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schreibt vor, dass der Allgemeinheit eine Daseinsversorgung (Grundversorgung) mit Gas, Wasser und Energie garantiert wird. Hierfür sorgt der Grundversorger, der dem Kunden eine Belieferung zu allgemeinen Tarifen sicherstellen muss. In einem Teil der deutschen Städte sind die Stadtwerke als Grundversorger tätig.

Niemals ohne Strom

Wenn der Stromanbieter ausfällt, übernimmt der Grundversorger automatisch die Ersatzbelieferung. Das kann zum Beispiel bei einem Umzug oder Anbieterwechsel der Fall sein. Ebenso übernehmen Grundversorger die Lieferung, wenn kein Vertrag mit einem anderen Stromanbieter abgeschlossen wurde. Demnach kann der Verbraucher beruhigt einen Anbieterwechsel vollziehen und muss nicht befürchten, dass Strom oder Gas ausfallen, da man rechtlich abgesichert ist und die Stadtwerke gesetzlich zu jeder Zeit Strom bereitstellen müssen.

Tarife der Stadtwerke meist teurer

Bislang beziehen mehr als ein Drittel der deutschen Haushalte Strom und Gas vom Grundversorger. Rund ein Drittel der Deutschen bezieht immer noch Strom vom Grundversorger. Rund 43% wählen einen Alternativtarif beim örtlichen Versorger gewählt. Dabei stellt sich heraus, dass die restlichen 27% der Haushalte, welche einen Tarif bei einem Alternativanbieter gewählt haben, deutlich weniger für Strom bezahlen.

Kündigungsfrist von 2 Wochen

Den Stadtwerken kann im Regelfall innerhalb von 2-4 Wochen gekündigt werden, wenn man sich dazu entschließt, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.