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Atomsteuer

Die Atomsteuer, oder auch Kernbrennstoffsteuer, bezeichnet die Zahlung, die von Atomkraftwerksbetreibern aufgrund der Laufzeitverlängerung bezahlt werden muss. Die Atomsteuer musste in der Vergangenheit von Betreibern von Atomkraftwerken abgegeben werden. Das Gesetz dazu ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Der Verbrauch von Kernbrennstoff, der zur Erzeugung von Strom benötigt wird, wird damit also versteuert. Das bedeutet, dass Betreiber im Zuge der Atomsteuer pro Gramm Uran 233, 235 sowie Plutonium 239 und 241 jeweils 145€ zahlen müssen. Dazu zählt nicht der Austausch eines solchen Brennelements. Das Gesetz lief am 31. Dezember 2016 aus und wurde für die noch bis 2022 laufenden Kraftwerke nicht verlängert.