Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag

Der Arbeitspreis pro Kilowattstunde gilt in diesen Angeboten nur für den bei Vertragsschluss angegebenen Verbrauch. Ein Mehr-/ Minderverbrauchsaufschlag ist in bestimmten Stromtarifen immer dann fällig, wenn eine bestimmte tolerierte Mehrverbrauchsmenge überschritten wird. Der vereinbarte Arbeitspreis gilt in diesem Fall nur für den Verbrauch, der im Vertrag angegeben ist. Eine tolerierte Abweichung ist vertraglich festgelegt. Alles, was in diesem Fall mehr verbraucht wird, kann von dem ursprünglichen Arbeitspreis abweichen und für eine erhebliche Kostensteigerung sorgen. Ein Minderverbrauch im Abrechnungszeitraum bedeutet wiederrum keine Kostenerstattung des zu viel Gezahlten.

Mehr/-Minderverbrauchsaufschlag nicht empfehlenswert

Der Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag ähnelt den Konditionen von Paketpreisen. Tarife mit Kautionen oder Vorkasse sowie kWh-Pakete und Tarife mit Mehr-/Minderverbrauchsaufschlag sind in den Voreinstellungen unseres Stromvergleichs ausgeschlossen. Falls Sie diese Voreinstellungen dennoch verändern, sollten Sie darauf achten, dass sich dieser Tarif nur dann rentiert, wenn sie Ihren Strombedarf sehr gut abschätzen können.