Haushaltsstrom

Als Haushaltsstrom wird der Strom bezeichnet, welcher ausschließlich für private Zwecke bezogen wird. Viele Lieferanten hantieren beim Haushaltsstrom einen Maximalverbrauch von 10 000 kWh. Sollte Ihr Stromverbrauch darüber liegen, stufen Sie viele Anbieter als Gewerbe ein, wodurch ein Anspruch auf den Neukundenbonus entfällt. In den AGBs des jeweiligen Anbieters finden Sie Informationen zu den Bestimmungen zum Haushaltsstrom.

Ist es möglich zu verschiedenen Anbietern zu wechseln, wenn Haushalts- und Heizstrom über unterschiedliche Zähler gemessen werden?

In der Regel verwenden Wärmepumpen sowie Nachtspeicherheizungen zwei getrennte Zähler für Heizstrom und Haushaltsstrom. Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass sowohl für  Heizstrom also auch für Haushaltsstrom der Stromanbieter gewechselt wird.

Ebenfalls ist es interessant zu wissen, dass für Sie sowohl die Möglichkeit besteht, mit beiden Stromverträgen zum gleichen Anbieter zu wechseln oder aber Verträge bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden können. Da es sich bei den beiden Zählern um verschiedene Zählernummer handelt, werden Sie, auch wenn Sie sich für einen und denselben Anbieter entscheiden sollten, sowohl mit dem Heizstrom als auch mit dem Haushaltsstromtarif als Neukunde betrachtet und empfangen somit für jeden Tarif Wechselboni. Ein Wechsel funktioniert ganz ohne technischen Aufwand, da die Stromzähler sowie die Leitungen auch bei einem Wechsel des Stromanbieters im Besitz des örtlichen Netzbetreibers bleiben.