Schadenfreiheitsklasse

Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) gibt Informationen über die Jahre, in welchen unfall- und schadenfrei gefahren wurde. Diese Information wirkt sich auf den Beitrag der Kfz-Versicherung aus.

Der Versicherungsbeitrag wird niedriger, wenn die Anzahl der unfall- und schadenfreien Fahr-Jahre gering ist und steigt, umso mehr Schadensfälle es gibt.

Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es?

Um sich einen Überblick zu verschaffen, in welcher Schadenfreiheitsklasse man sich befindet, hilft die Ansicht einer Tabelle:

SF-Klasse Anforderung
SF 46 - 50 46 - 50 Jahre Unfallfrei
SF 41 - 45 41 - 45 Jahre Unfallfrei
SF 37 - 40 37 - 40 Jahre Unfallfrei
SF 31 - 36 31 - 36 Jahre Unfallfrei
SF 26 - 30 26 - 30 Jahre Unfallfrei
SF 16 - 25 16 - 25 Jahre Unfallfrei
SF 9 - 15 9 - 15 Jahre Unfallfrei
SF 5 - 8 5 - 8 Jahre Unfallfrei
SF 4 4 Jahre Unfallfrei
SF 3 3 Jahre Unfallfrei
SF 2 2 Jahre Unfallfrei
SF 1 1 Jahre Unfallfrei

Wie man erkennt, zeigt die Nummer hinter der SF-Klasse immer die angeforderten Jahre unfallfreien Fahrens an.

Zusätzlich zu den SF-Klassen gibt es noch SF-Sonderklassen, welche sich vor allem auf Fahranfänger:innen konzentrieren. Hierbei zahlen Versicherte höhere Beitragssätze, wegen dem erhöhten Risiko für Schadensfälle.

SF-Klasse Anforderung
SF 1/2 Mind. 3 Jahre EU-Führerschein, Unfallfrei
SF S Rückstufung von SF 1 nach Unfall
SF 0 Weniger als 3 Jahre Fahrerlaubnis
SF M Rückstufung nach SF 0 oder SF ½, nach Unfall (Eigenverschulden)

Wie rechnet sich die Schadenfreiheitsklasse?

Um herauszufinden, welcher Schadenfreiheitsklasse (Sf-Klasse) man nun angehört, muss man in der Regel nur einen Blick auf die letzte Beitragsrechnung der Versicherung werfen. Auf dieser sollte Ihre jeweilige Schadenfreiheitsklasse aufgeführt sein.

Sollte man diese Informationen nicht in den Beitragsrechnungen vom jeweiligen Kfz-Versicherer finden, kann man alternativ einen Rechnungsweg gebrauchen, um die jeweilige Schadenfreiheitsklasse herauszufinden. Hierbei zieht man von den unfallfreien Jahren einfach ein Jahr ab, da das erste Jahr nicht dazu gerechnet wird. Nehmen wir also z.B an, dass sie seit 9 Jahren versichert sind, Sie haben keinen Unfall gebaut und haben als Fahranfänger:in angefangen, dann sind Sie in der Schadenfreiheitsklasse “SF 8”, da wir von den 9 Jahren 1 Jahr abgezogen haben und somit bei 8 unfallfreien Jahren sind.

Sollten Sie bereits seit längerem Fahren und schon in einer höheren Schadenfreiheitsklasse sein, dann müssen sie die zusätzlichen unfallfreien Jahre zu Ihrer alten Schadenfreiheitsklasse hinzurechnen. Waren Sie vor 5 Jahren z.B in Schadenfreiheitsklasse “SF 40”, dann addieren sie 5 zu den 40 unfallfreien Jahren und finden Sie so Ihre neue Schadenfreiheitsklasse.

Neben einer Aufstufung gibt es auch eine Abstufung der Schadenfreiheitsklasse. Diese können sich zwischen Kfz Haftpflicht und Vollkaskoversicherung unterscheiden. Über sogenannte Rückstufungstabellen können Versicherer berechnen, nach wie vielen Unfällen eine Herabstufung stattfindet und wie sich der Kfz Versicherungsbeitrag ändert.

Sparen bei der Schadenfreiheitsklasse

Als Fahranfänger:in wird man in die Sonder-Schadenfreiheitsklasse "SF-Klasse 0" eingestuft, was höhere Versicherungsbeiträge für die Kfz-Versicherung mit sich bringt. Bis sich die Beiträge senken, ist es angefordert den Führerschein für drei Jahre zu besitzen.

Um diese Kosten schon von Beginn an niedriger zu halten, empfiehlt es sich, sich bei der Kfz-Versicherung der Eltern zu versichern. Dies lohnt sich noch mehr, wenn Eltern bereits einer erhöhten Schadenfreiheitsklasse angehören, da Versicherer oft eine Reduzierung der Versicherungskosten für Fahrneulinge anbieten. 

Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von einem mitversicherten Fahrzeug, da ein/e Fahranfänger:in sich nach drei Jahren selbst versichern kann und direkt mit der Schadenfreiheitsklasse "SF ½" startet. Die Schadenfreiheitsklasse "SF ½" wird nach einem unfallfreiem Jahr verlassen, was es einem ermöglicht schneller in die Schadenfreiheitsklasse SF 1 zu kommen. Bei diesem Verfahren spart man sich Geld, da sich die Anzahl an Jahren mit erhöhten Versicherungsbeiträgen reduziert.

Schadenfreiheitsklasse nach Versicherungswechsel

Bei dem Wechsel der Kfz-Versicherung wird vom Versicherer auf die Schadenfreiheitsklasse geachtet. Diese ist für die Versicherung ein Indikator, wie hoch circa das Versicherungsrisiko ist.

Die Schadenfreiheitsklasse ändert sich nicht durch einen Versicherungswechsel, das Einzige was sich ändert, ist der Rabatt, den man erhält. Hierbei empfiehlt es sich, bei verschiedenen Anbietern nachzuschauen und diese zu vergleichen. Um eine private Beratung über diese Versicherungsthemen zu bekommen, kann man uns per Telefon oder E-mail Adresse erreichen.

Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt, ist eine Ermäßigung, die allen zusteht, die ein oder mehrere unfallfreie Jahre hinter sich haben. Fährt man beispielsweise seit 20 Jahren unfallfrei, wird nach der unfallfreien Zeit bemessen, wie hoch der Rabatt ausfällt. Der Schadenfreiheitsrabatt reduziert die Beitragszahlungen der Kfz-Versicherung, hier gilt: Umso länger man unfallfrei fährt, umso höher fällt der Schadensfreiheitsrabatt aus.

Bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung verfällt der Schadenfreiheitsrabatt, welcher eine Rückstufung verhindert. Ist man beispielsweise in SF15 und man wurde durch den Schadenfreiheitsrabatt vor einer Abstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse abgedeckt, verfällt dieser bei einem Anbieterwechsel. In diesem Fall würden Sie also, sofern ein Unfall passiert, beispielsweise in Schadenfreiheitsklasse SF-Klasse 14 herabgestuft werden.

Alles in allem, überzeugen die Vorteile der Schadensfreiheitsklasse, da man bei der Versicherung Geld sparen kann. Dies macht sich vor Allem bemerkbar, um so mehr Unfallfreie Jahre man hinter sich hat. Denn so höher die SF-Klasse, so höher auch der Erlass bei der Versicherung.

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