Das Lieferkettengesetz soll die Lage von Menschenrechten verbessern und kontrollieren ob Umweltrichtlinien eingehalten werden. Ein Legislativvorschlag wurde im März 2021 mit großer Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments angenommen. Die EU-Kommission soll nun einen Richtlinienvorschlag zu Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten von Unternehmen formulieren. Im Juni 2021 soll der Legislativvorschlag der EU-Kommission fertig sein und Sorgfaltspflichten zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt beinhalten. Die Umsetzung des Vorschlags wird darauf ankommen, wie realitätsnah und von den Unternehmen in der alltäglichen Praxis umsetzbar der Legislativvorschlag sein wird.
Was wird durch das neue Gesetz festgelegt?
Wechseljetzt hat im Februar diesen Jahres über die sogenannte Green Supply Chain berichtet. Das Gesetz soll unter anderem diese Art von Lieferketten stärken. Insgesamt sieht der Vorschlag der Abgeordneten sehr umfangreiche Sorgfaltspflichten vor, welche über die auf nationaler Ebene diskutierten Vorschriften hinaus gehen. Dieser europäische Entwurf soll bessere Rahmenbedingungen schaffen, als der auf nationaler Ebene diskutierte Lieferkettengesetzesentwurf, welcher neuer Bestandteil des deutschen Sorgfaltspflichtengesetzes werden soll. Laut dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) enthält dieser Entwurf noch einige Makel. Auch weil es auf nationaler Ebene diverse Probleme geben könnte, fordern viele Unternehmen eine einheitliche europäische Lösung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen auch mehr in die Verantwortung genommen werden. Dabei sollen KMUs in Hochrisikogebieten und börsennotierte KMUs, die im Binnenmarkt tätig sind, ihre Zwischenprodukte prüfen. Welche KMUs mit hohem Risiko behaftet sind, soll die Kommission prüfen und definieren.
Die Vorbereitungen
Die EU-Kommission muss sich im Rahmen der Vorbereitungen für den im Juni 2021 geplanten Richtlinienentwurf, auch mit dem vorgelegten Bericht des Parlaments auseinandersetzen. Was genau im Legislativtext stehen wird, bleibt abzuwarten. Didier Reynders, der EU-Justizkommissar, hat bereits in mehreren Aussagen und in Anhörungen im Europaparlament deutlich gemacht, dass man sektorübergreifende Regeln vorschlagen müsse. Unternehmen sollen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten verpflichtet werden. Dabei will die EU alle Unternehmen jeglicher Größe, die ihre Produkte im Binnenmarkt verkaufen, verpflichten. Die genauen Pflichten der einzelnen Unternehmen werden jedoch je nach Größe und Risikosektor unterschiedlich ausfallen. Um die Einhaltung der Standards sicherzustellen, müsse es auch klare Durchsetzungsmechanismen und ein Sanktionssystem geben. Das derzeit auf nationaler Ebene thematisierte Lieferkettengesetz gehe ihm nicht weit genug, so der belgische Kommissar.
Auslöser für die Diskussion über ein härteres Lieferkettengesetz geht auf eine von der EU-Kommission in Auftrag gegeben Studie zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zurück. Aus dieser Studie geht eine klare Präferenz für eine Verschärfung der Regeln hervor. Die Ergebnisse zeigen, dass nur jedes dritte Unternehmen der Europäischen Union seine globalen Lieferketten hinsichtlich Menschenrechten und Umweltauswirkungen genau überprüft. Die Mitgliedstaaten sind sich einig, dass ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen die Sorgfaltspflichten entlang der weltweiten Lieferketten regeln soll.
Was bedeutet der Entwurf für die Unternehmen?
Unternehmen ziehen eine einheitliche europäische Lösung nationalen Sonderwegen vor. Es gilt, die bestehende Komplexität der hybriden Rechtsrahmen nicht noch weiter zu vergrößern. Gerade auf globaler Ebene sind einheitliche Regelungen von Vorteil. Dennoch ist auch bei der einheitlichen europäischen Lösung wichtig, die Komplexitäten und Grenzen der gesetzlichen Maßnahmen anzuerkennen. Außerdem gilt, dass der Effekt eines solchen europäischen Rechtsrahmens auf die Menschenrechte vor Ort nicht zu überschätzen ist. Die Durchsetzung von Menschenrechten ist eine Hoheitsaufgabe. Die Unternehmen können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechte leisten; die tatsächliche Verbesserung ist aber Aufgabe der lokalen Regierungen. Klar ist, dass das Gesetz Produkte verbietet, welche durch Zwangs- und/oder Kinderarbeit produziert werden.
Negative Auswirkungen verhindern
Die Berichterstatterin Lara Wolters (S&D, NL) sagt: ”Die neuen Vorschriften werden den Opfern einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Wiedergutmachung geben und Fairness, gleiche Wettbewerbsbedingungen und Rechtsklarheit für alle Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher gewährleisten".
Es ist wichtig, dass der Rechtsrahmen praxistaugliche und mittelstandsfreundliche Bedingungen für international agierende Unternehmen schafft. Ein Kriterienkatalog muss klar definieren, was die genauen Sorgfaltspflichten der Unternehmen beinhaltet. Zu vermeiden ist, dass sich europäische Unternehmen aus Ländern zurückziehen, in denen sie bereits vor dem Entwurf durch ihre Präsenz für bessere Lebensstandards innerhalb der Bevölkerung sorgen.
Fazit
Das europäische Lieferkettengesetz wird kommen, in welcher Form ist noch nicht klar. Es besteht die Sorge, dass sich manche Unternehmen die Anforderungen eventuell nicht leisten, oder diese nicht kontrollieren können. Wie genau diese Vorschriften aussehen werden, wie weit sie die Unternehmen zur Verantwortung zwingen wird und welche wirtschaftlichen Konsequenzen dies für die EU haben wird, wird sich zeigen. Sicher ist: die EU will eine Veränderung.