Faire Verbraucherverträge - Und wie diese Ihnen durch die Energiekrise helfen!

Kennen Sie bereits das Gesetz über faire Verbraucherverträge? Seit dem 01. März 2022 gelten jetzt noch strengere Regelungen für Energieanbieter - zum Schutze des Verbrauchers. Dies liegt an dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Dieses Gesetz existiert, um den oder die deutsche Verbraucher:in vor Ausnutzung und hohen Kosten zu schützen.

Security

Die bisher wichtigste Verbesserung durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge war wohl, dass Gas- und Stromverträge nicht mehr wirksam am Telefon abgeschlossen werden dürfen. So werden Verbraucher:innen vor Energieanbietern geschützt, welche vor allem ältere Menschen durch Druck und List am Telefon zum Abschließen eines Vertrages überreden wollen. Genau solche unerlaubte Telefonwerbung machten das Gesetz für faire Verbraucherverträge notwendig. Auch die teilweise kryptischen und sich ständig ändernden AGB’s der Energieanbieter gaben Anlass, die Verbraucher:innen besser zu schützen. Nun, im Jahre 2022, gibt es weitere Veränderungen.

Dokumentation der Telefonanrufe

Verträge müssen auch weiterhin stets in Textform abgeschlossen werden. Allein telefonisch kann ein gültiger Vertrag für Gas und Strom nicht abgeschlossen werden. Doch eine Neuerung ist, dass Firmen alle Telefonanrufe noch genauer festhalten und dokumentieren müssen, damit die Bundesnetzagentur Telefonwerbung noch besser identifizieren kann.

Die stille Verlängerung

Bisher war es den Energieanbietern erlaubt, Verträge still zu verlängern solange der oder die Verbraucher:in nicht gekündigt hat. Dies ist zwar weiterhin möglich, es ist aber an eine neue Bedingung geknüpft: Wenn Energieanbieter in ihrer AGB schreiben, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn keine Kündigung vorliegt, ist dies nur dann rechtlich wirksam, wenn die Kündigungsfrist danach höchstens einen Monat lang ist. Sie als Verbraucher:in sind dadurch also in jederzeit in der Lage, einen verlängerten Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Dies gilt jederzeit nach Ablauf des ersten Vertragsjahres: Sie können also jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, nachdem die ersten 12 Monate vorüber sind.

Außerdem dürfen Sie bis zu 4 Wochen vor Vertragsende zum Vertragsende kündigen - egal ob Ihre normale Kündigungsfrist drei Monate lang ist. Die Kündigungsfrist zum Vertragsende beträgt nun immer einen Monat. Leider gelten all diese Regelungen nur für Verträge, welche nach dem 01. März 2022 in Kraft treten. Sie gelten also nicht rückwirkend.

Online Shopping

Der Kündigungsbutton

Eine wichtige Neuerung für Verbraucher:innen ist der Kündigungsbutton. Beinahe jeder kennt das Gefühl heutzutage: Einkäufe im Internet gehen schnell und unkompliziert, gerade einem Impuls zu widerstehen kann hier schwierig sein. Doch ab dem 01.07.2022 soll auch die Möglichkeit einen Vertrag zu kündigen vereinfacht werden. Ab dann, muss es online auch einen Kündigungsbutton geben, welcher die Kündig eines bestehenden Vertrages vereinfacht. Verbraucher:innen müssen also jederzeit mit einem Klick ihre Kündigung in Gang setzen können. Wenn ein Kündigungsbutton fehlt, kann der oder die Verbraucher:in unabhängig von der Kündigungsfrist jederzeit kündigen.

Fazit

Insgesamt gibt es also viele neue Regelungen zum Schutze des oder der Verbraucher:in. Viele Menschen werden hiervon profitieren - besonders in der aktuellen Energiekrise. Es ist besonders wichtig, Verbraucher:innen bei steigenden Preisen vor Ausbeutung zu schützen, da viele Deutsche schon so eine hohe finanzielle Belastung durch Strom und Gas erleben. Doch diese neuen Maßnahmen zusammen mit dem Ende der EEG Umlage werden die Energiepreise wieder erträglich machen. So können Sie wieder beruhigt neue Tarife abschließen, denn der Strom Wechsel und der Gas Wechsel lohnen sich immer.