EEG-Umlage

 Das deutsche Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz: EEG) ist zum ersten Mal im Jahr 2000 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hatte die EEG-Umlage ins Leben gerufen, um die Klimaschutzziele weiter auszubauen und um somit eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen. Die EEG Umlage selbst wurde im Jahr 2022 abgeschafft, doch das EEG selbst bleibt. Wer den Ausbau von erneuerbaren Energien fördert und ins öffentliche Netz einspeist, erhält eine Einspeisevergütung. Verfahren, die durch die EEG gefördert werden, sind WasserkraftBiomasse, WindkraftBiogas, Photovoltaik sowie Geothermie. Bis 2025 soll der Anteil aus erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zwischen 40% und 45% gesteigert werden.

Erhöhte Strompreise

Einer der Gründe für die steigenden Strompreise in den letzten Jahren war die EEG-Umlage, da die Netzbetreiber die entstandenen Mehrkosten auf die Verbraucher umlegen können. Ab dem 01.07.2022 wurde der Anteil der EEG-Umlage aus den Strompreisen entfernt. Trotzdem scheint der Strompreis zunächst nicht erheblich zu sinken. Mehr über das Thema erfahren Sie auf unserer Seite "EEG-Umlage". Dort erklären wir diese im Detail.