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Flexstrom ist pleite - Was ist zu tun?

Am 12. April meldete der Billigstromanbieter Flexstrom Insolvenz an. Ebenfalls von der Insolvenz betroffen sind die beiden Tochtergesellschaften Löwenzahn Energie und OptimalGrün. FlexGas hingegen werde nach bisherigen Informationen von einem Investor übernommen werden.

Insolvent

Flexstrom ist pleite. Nach eigenen Aussagen sei die Zahlungsmoral der Kunden und die negative Präsenz in den Medien schuld daran. Außerdem trage der harte Winter Mitschuld an der Misere, da die Kunden weiterhin nur ihre monatlichen Abschläge zahlten, welche die lange Kälteperiode nicht berücktsichtigten. Flexstrom habe aus diesen Gründen Vorschussleistungen von einigen Millionen Euro leisten müssen und dadurch seine Liquidität verloren.

Das Unternehmen Flexstrom hatte in der Vergangenheit, ähnlich wie der bereits insolvent gegangene Energieanbieter TelDaFax, mit Tarifen gelockt, die aufgrund der Vorkassezahlungen für ein Jahr besonders günstig erschienen. Eine Falle, in die viele Kunden trotz Warnungen und Hinweisen auf Verbraucherseiten und WechselJetzt.de getappt sind. Trotzdem ist der Wunsch vieler Kunden, so schnell wie möglich einen anderen Stromanbieter zu finden und das gezahlte Geld zurückzubekommen, deutlich nachvollziehbar. Mit der Insolvenz des Stromanbieters Flexstrom erweist sich die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen jedoch als schwierig.

Was kann und sollte man in diesem Fall tun und wie können Verbraucher reagieren?

Kein Sonderkündigungsrecht bei anhaltender Lieferung

Auch wenn Flexstrom Insolvenz anmeldet, kann der Verbraucher den Vertrag nicht einfach vorschnell kündigen. Zunächst muss der Insolvenzverwalter den Wert des Unternehmens Flexstrom schätzen und dementsprechend reagieren. Entscheidet dieser, dass eine weitere Stromversorgung möglich ist, sind die Kunden an den Vertrag gebunden und beziehen auch weiterhin Strom des EnergieAnbieters.

Der Grundversorger springt ein

Falls Flexstrom die Lieferung des Stroms einstellen sollte, ändert sich die Lage. Zunächst übernimmt der Grundversorger die Ersatzversorgung, damit die Belieferung mit Strom gewährleistet bleibt und dem Kunden nicht plötzlich das Licht ausgeht. Die Preise des Grundversorgers sind in der Regel jedoch deutlich höher. Der Verbraucher hat deshalb die Möglichkeit, zu einem anderen, günstigeren Stromanbieter zu wechseln. Dabei ist die Einhaltung der Kündigungsfrist von meistens 2 Wochen zu beachten. Innerhalb dieses Zeitraums kann man aus dem automatisch entstandenen Vertrag mit dem Grundversorger rauskommen und zu einem anderen Stromanbieter wechseln. Vergleichen Sie dazu die Angebote der alternativen Stromanbieter über unseren Stromvergleich. Dieser schließt Vorkasse Tarife zu Ihrem Schutz schon von vornherein aus.

Sonderkündigungsrecht im Falle fehlender Lieferung

Der Vertrag mit Flexstrom muss trotz fehlender Lieferung gekündigt werden. Sollte Flexstrom Sie also nicht mehr mit Strom beliefern können, sollten Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dabei muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Es könnte passieren, dass der Insolvenzverwalter dieses Schreiben mit Verweis auf das Sonderkündigungsrecht als nicht gültig anerkennt. Durch den TelDaFax-Skandal wurde jedoch deutlich, dass keinem Kunden hinterhergelaufen wird, der von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.

Zahlungspflicht des Verbrauchers

Der Verbraucher ist verpflichtet seine monatlichen Abschläge zu zahlen, solange Flexstrom Strom liefert. Allerdings sollten Verbraucher die erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Weiterhin sollten große Vorauszahlungen vermieden werden. Bereits abgebuchte Summen lassen sich ebenfalls bis zu 6 Wochen nach geleisteter Zahlung wieder zurück buchen. Die Zahlungen sollten eingestellt werden, sobald Flexstrom nicht mehr liefern kann. Es ist außerdem empfehlenswert nach Ende der Belieferung von Flexstrom die Zählerstände zur Erleichterung der Abrechnung abzulesen und abzufotografieren und an Flexstrom, den Grundversorger und den Netzbetreiber weiterzuleiten.

Risiko bei Vorkasse-Tarifen

Bei Tarifen, die Vorkasse-Zahlungen voraussetzen, besteht grundsätzlich das Risiko bei Firmeninsolvenz sein gesamtes vorausgezahltes Geld zu verlieren. Wie bereits durch den TelDaFax-Skandal ersichtlich wurde, besteht die Gefahr bei Zahlungsunfähigkeit seitens Flexstrom keine Gegenleistung für die Vorauszahlungen zu erhalten. Mit einem Gerichtsverfahren gegen Flexstrom vorzugehen ist dabei mit relativ niedrigen Erfolgsaussichten verbunden, doch nicht chancenlos.

WechselJetzt.de hat bereits von Anfang an von Tarifen mit Vorkasse abgeraten. Im Stromrechner der Webseite werden Tarife mit Vorkasse in den Voreinstellungen der Suchoptionen ausgeschlossen, um den Verbrauchern einen fairen Preisvergleich zu ermöglichen. Wer individuell das Risiko eingehen möchte, hat die Möglichkeit diese Option in den Einstellungen zu aktivieren, sollte sich aber über die möglichen Konsequenzen bewusst sein. Wird der Stromanbieter zahlungsunfähig, zahlt der Verbraucher im schlimmsten Fall doppelt: Die Vorauskassezahlung und die Rechnung des neuen Stromanbieters.

Neuer Stromanbieter

Der Stromanbieter kann nach Ende der Belieferungszeit von Flexstrom problemlos gewechselt werden. Dazu können Verbraucher unseren Stromvergleich nutzen, um individuell den besten Tarif zu finden. Nachdem bei nicht erfolgter Lieferung mittels des Sonderkündigungsrechts der Vertrag mit Flexstrom gekündigt wurde, kann ein neuer, seriöser Stromanbieter gewählt werden. Bei einem Wechsel über Wechseljetzt.de können Sie schnell und einfach online den Vertrag abschließen. Um sicher zu gehen, dass sie den richtigen Vertrag ohne Fallstricke wählen, können Sie unseren „Schritt für Schritt – Wechsel“  wählen und somit bei allen Angaben nachvollziehen, was die jeweilige Option beinhaltet. Lesen Sie außerdem unsere Hinweise, welche Tarife als fair gelten und von welchen abgeraten wird.