Bürokratische Prozesse machen das Leben in Deutschland oft aufwendig, schützen aber auch vor Unsicherheit und Unklarheit. Als einzelne Bürger:innen müssen wir jedoch oft bedenken, welche Genehmigungen und Formulare für unsere Vorhaben notwendig sind. So ist es auch bei den Sonnenpanelen. Wenn man sich eine PV-Anlage zulegen möchte, muss man sich zuvor informieren, ob man eine Baugenehmigung für diese benötigt. WechselJetzt erklärt hier, warum man normalerweise keine braucht, unter bestimmten Voraussetzungen jedoch eine Genehmigung gefordert wird. Mehr Informationen finden Sie in diesem Artikel.
Wann braucht man eine Genehmigung?
Der größte Faktor in der Frage, ob man eine Genehmigung benötigt, ist wo und wie die PV-Anlage errichtet werden soll. Der Bau der üblichen kleineren PV-Aufdachanlagen von Privatleuten ist grundsätzlich genehmigungsfrei - so steht es im Baugesetzbuch (BauGB). Dies gilt vor allem für Anlagen bei denen die Module parallel zum Dach oder der Fassade angebracht werden. Trotzdem gibt es Einschränkungen, die je nach Landesbauordnung unterschiedlich ausfallen, wie beispielsweise, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz fällt.
Große Photovoltaikanlagen wie z.B. Freiflächenanlagen und Solarparks sind immer genehmigungspflichtig. Zwar darf in Deutschland jedes Bundesland das Baurecht selbst regeln, doch diese Regelung bildet hier eine Ausnahme. Sie ist nämlich deutschlandweit überall gleich.
Denkmalschutz
Bei der Planung müssen der Denkmalschutz sowie örtliche Bebauungspläne beachtet werden. Gemeint ist mit den örtlichen Bebauungsplänen, dass eine Gemeinde den Bau einer PV-Anlage ablehnen kann, wenn dies beispielsweise den Charakter des Dorfkerns verändert. Allerdings schließt Denkmalschutz PV-Module nicht automatisch aus: Einige Dächer eignen sich trotzdem und Behörden genehmigen oft Solaranlagen auf Dachseiten, die dem Publikumsverkehr abgewandt sind.
Ob es akute Pläne der Gemeinde mit einem Gebäude gibt oder dieses unter Denkmalschutz steht, kann durch Installateure herausgefunden werden. Alle weiteren Informationen erhält man bei den öffentlichen Bauämtern und -verwaltungen.
Bauanzeige
In einigen Fällen kann es also nun sein, dass man sich unsicher ist, ob man eine Baugenehmigung benötigt oder nicht. Diese Unsicherheiten können sein:
- Die PV-Anlage fällt größer aus und soll beispielsweise über das gesamte Dach eines Mehrfamilienhauses gehen
- Eine Fassadenanlage ist geplant, welche aus dem Gebäude herausragt.
- Ein öffentliches Gebäude ist betroffen.
- Empfindliche Nachbarn würden sich beschweren.
- Die Statik des Gebäudes erscheint der Last einer PV-Anlage nicht gewachsen.
In dieser Situation machen kann man eine Bauanzeige stellen. Dies nimmt die Behörde in die Pflicht, um zu überprüfen, ob die PV-Anlage genehmigungspflichtig ist. Mit diesem Schritt befindet man sich rechtlich auf der sicheren Seite, was die allgemeine Möglichkeit einer Installation betrifft.
Baugenehmigungen in den Bundesländern
Um auf der sicheren Seite zu sein und eine zuverlässige Auskunft über die Verordnungen des eigenen Bundeslandes zu erhalten, empfiehlt WechselJetzt.de, auf der Website des zuständigen Bauamts nachzugucken oder auch schriftlich nachzufragen. So lässt sich bei Unklarheiten vermeiden, dass man Neuerungen in den Landesbaubestimmungen übersieht.
Im Folgenden können Sie die derzeitig gültigen (2021) Regelungen in den Bundesländern bezüglich einer Baugenehmigung von PV-Anlagen lesen. Genehmigungsfrei heißt hier, dass das Bauvorhaben nicht von einer Behörde auf seine baurechtliche Zulässigkeit überprüft wird. Der oder die Bauherr:in ist selbst für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Baden-Württemberg:
- Genehmigungsfrei: PV-Anlagen an und auf Gebäuden, sowie auf fremden Dächern (wie etwa das der Nachbarn)
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Bayern:
- Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen und Flachdächern, sowie an Gebäudewänden
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge, Hochhäuser (über 22 Meter hoch)
Berlin:
- Genehmigungsfrei: Generell sind PV-Anlagen verfahrensfrei
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Brandenburg:
- Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf, an und in Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen sind hier Hochhäuser, sowie die damit verbundene Änderung der Nutzung und/oder äußeren Gestalt des Gebäudes
- Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen sowie Flachdachanlagen mit über 60 Zentimeter Höhe und einer Gesamtfläche über 10 Quadratmeter.
Bremen:
- Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Meter Höhe und 9 Meter Länge
Hamburg:
- Genehmigungsfrei: Solaranlage an und in Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängige Anlagen mit einer Höhe von mehr als 3 Metern und einer Gesamtlänge von mehr als 9 Metern.
- Genehmigungspflichtig: alle nicht unter genehmigungsfrei aufgeführten Solaranlagen
Hessen:
- Genehmigungsfrei: Solarenergieanlagen, Sonnenkollektoren und PV-Anlagen in der Dachfläche, Fassade oder auf Flachdächern bis zu einer Fläche von 10 Quadratmetern
- Genehmigungspflichtig: Dach-, Flachdach- und Fassadenanlagen ab 10 Quadratmetern und Freiflächenanlagen
Mecklenburg-Vorpommern:
- Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf Dachflächen, an Gebäudewänden und auf Flachdächern
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Anlagen mit mehr als 3 Metern Höhe und 9 Meter Länge
Niedersachsen:
- Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dachflächen und Fassaden
- Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen
Nordrhein-Westfalen:
- Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf Dächern und Fassaden
- Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen
Rheinland-Pfalz:
- Genehmigungsfrei: PV-Anlagen auf und an Gebäuden, ausgenommen sind Kulturdenkmäler sowie deren Umgebung
- Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen
Saarland:
- Genehmigungsfrei: Photovoltaik-Anlagen an und auf Dach- oder Außenwandflächen
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe über 3 Meter und einer Gesamtlänge über 12 Meter
Sachsen:
- Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf (Flach-)Dächern und an Gebäuden
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge
Sachsen-Anhalt:
- Genehmigungsfrei: PV-Anlagen und Sonnenkollektoren auf (Flach-)Dächern und Gebäudewänden
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge
Schleswig-Holstein:
- Genehmigungsfrei: Gebäudeunabhängige und Gebäudeabhängige PV-Anlagen mit einer Höhe von bis zu 2,75 Metern und einer Länge von 9 Metern
- Genehmigungspflichtig: PV-Freiflächenanlagen und PV-Anlagen an Kulturdenkmälern und deren Umgebung
Thüringen:
- Genehmigungsfrei: Solaranlagen auf (Flach-)Dachflächen und an Gebäudewänden
- Genehmigungspflichtig: Gebäudeunabhängige Solaranlagen mit über 3 Metern Höhe und 9 Metern Gesamtlänge
Kosten einer Baugenehmigung
Wird eine Baugenehmigung für die geplante Photovoltaikanlage benötigt, muss man dafür mit Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen. Bei Solaranlagen wird die Einspeisevergütung für überschüssigen Strom seit Februar 2024 alle 6 Monate um 1% reduziert. Die nächste Reduktion erfolgt am 1. August 2024. Wer jetzt auf Solarenergie umsteigt, kann sich noch die höhere Einspeisevergütung sichern.
Fazit
Das Wichtigste, was Sie aus diesem Beitrag mitnehmen sollten, ist, dass Sie in jedem Fall bei Ihrem Bauamt nachfragen, ob Sie für Ihre geplante PV-Anlage eine Baugenehmigung brauchen oder nicht. Hier gilt das Sprichwort: Sicher ist Sicher! Wir bei WechselJetzt.de hoffen, dass wir Ihnen bei Ihrer Frage weiterhelfen konnten. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Unser Team hilft Ihnen gerne über per E-Mail oder unter der Nummer 040 – 60 590 121 weiter.
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