Wohngebäudeversicherung und PV-Anlage

Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Schutz vor finanziellen Kosten, die durch einen Sachschaden am Gebäude entstehen können. Das gesamte Gebäude ist mit einer Wohngebäudeversicherung versichert. Auch eingebaute Gegenstände sind versichert. Eine Übersicht über die Gefahren, vor denen die Wohngebäudeversicherung schützt, und weitere Informationen finden Sie hier.

Die Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung unterscheidet sich von der Hausratversicherung, da die Wohngebäudeversicherung nur das schützt, was fest eingebaut ist. Die Hausratversicherung schützt den Hausrat, also den losen Besitz im Gebäude. Alles rund um Wohngebäudeversicherungen finden Sie in diesem Beitrag.

Schäden am Gebäude, die gedeckt werden

In der folgenden Übersicht finden Sie alle Risiken, die durch die übliche Wohngebäudeversicherung gedeckt sind.

Schäden Wohngebäudeversicherung

Feuer

Wenn Ihr Gebäude und die fest eingebauten Gegenstände durch einen Brand beschädigt wurden, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Auch Schäden, die durch Löschwasser und Ruß entstehen, werden gedeckt.

Blitzschlag, Explosion, Implosion

Blitzschlag und alle Arten von Explosionen und Implosionen können Schäden am Gebäude und an den fest eingebauten Gegenständen verursachen. Hohe Kosten können zum Beispiel durch Gasexplosionen und andere Unglücke entstehen. Solche Elementarschäden werden durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Sturm und Hagel

Sturm, meist ab Windstärke 8, und Hagel können ebenfalls einige Arten von Schäden an einem Gebäude verursachen. Oft wird bei Sturm beispielsweise das Dach beschädigt. In einem solchen Fall ist der Versicherungsschutz durch die Wohngebäudeversicherung sehr beruhigend. Bei Schäden durch Hagel ist die Windstärke irrelevant, wenn es zum Schadensfall kommt.

Leitungswasser

Auch unser Leitungswasser, das im Alltag ein Segen ist, kann in einer Ausnahmesituation zum Fluch werden. Platzt ein Rohr mit Leitungswasser, entstehen Schäden. Diese werden dann durch die Wohngebäudeversicherung gezahlt. Auch Schäden durch die jeweiligen Anlagen sind geschützt. Dazu gehören Schäden durch die Heizungsanlage, Wärmepumpe, Wasserversorgung, Waschmaschinen und Spülmaschinen.

Überspannungsschäden

Durch einen Blitzschlag kann eine sogenannte Überspannung entstehen. Dadurch entstehen Überspannungsschäden im Gebäude. Auch diese sind durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Wohngebäudeversicherung anpassen

Wie die meisten anderen Versicherungen lässt sich auch die Wohngebäudeversicherung individuell anpassen. Dafür lohnt es sich, ein Beratungsgespräch über den Versicherer zu führen, da jede Immobilie anders geschützt werden sollte. Durch verschiedene Bauformen und unterschiedliche Umweltbedingungen bedrohen jeweils andere Gefahren eine Immobilie. Im Folgenden finden Sie einige Optionen, wie Sie Ihre Wohngebäudeversicherung anpassen können.

Glasbruchversicherung

Egal durch welche Ursache, die Glasbruchversicherung deckt alle Schäden an Fensterscheiben ab. Sie ist ein Zusatz der Wohngebäudeversicherung und nicht verpflichtend. Scheiben und Platten aus Glas, Spiegel, Glasbausteine, Lichtkuppeln, Wintergärten und Panoramafenster sind mit diesem Zusatz auch durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.

Umwelteinwirkungen

Dieser Versicherungsschutz bietet Sicherheit bei Schäden durch jegliche Umwelteinwirkungen. Dazu gehören Starkregen, Überschwemmungen, Sturm, Hagel und Rückstau von Wassermassen. Durch die immer größer werdenden Gefahren durch den Klimawandel wird diese Zusatzleistung immer beliebter. Manchmal müssen Sie heutzutage sogar schon den Schutz vor Umwelteinwirkungen gezielt abwählen, da er immer öfter zum Standardpaket der Wohngebäudeversicherung gehört. Diese Schäden werden auch Elementarschäden genannt.

Photovoltaik

Photovoltaik-Anlagen werden immer beliebter und relevanter. Die Wohngebäudeversicherung kann den Schutz der PV Anlage ebenfalls abdecken. Die PV Anlage gehört schließlich zum Haus und Sie haben viel Geld für sie gezahlt. Hausbesitzer und Besitzerinnen können die Photovoltaik-Anlage allerdings auch durch eine einzelne Versicherung für die PV Anlage versichern.

Wärmepumpe, Geothermie und Solarthermie

Selbiges wie für die Photovoltaik Anlage gilt auch für die Wärmepumpe, die Geothermie und die Solarthermie. Wohngebäude, die erneuerbare Energien und dementsprechende Anlagen nutzen, sollten schließlich genauso gut geschützt sein wie jedes andere Haus. Es kann sich daher lohnen, Wärmepumpe, Geothermie Anlage oder die Solarthermieanlage in der Wohngebäudeversicherung mit zu versichern. Im Schadensfall zahlt die Wohngebäudeversicherung dann den Neuwert der energieerzeugenden Anlage für Ihr Eigenheim.

Anbauten mitversichern

Auch Ihre Anbauten, Schuppen, Wintergärten, Terrassen und Carports können in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen sein. Schäden am Anbau sind genauso ärgerlich wie Schäden am Haus. Daher ist es sinnvoll, diese Anbauten mit zu versichern. Auch Garage und Gartenhaus können als Anbau zählen.

Andere zusätzliche Leistungen

Weitere Leistungen variieren je nach Anbieter. Eine weitere Leistung kann beispielsweise der Schutz vor Vandalismus und Graffiti sein. Ein anderes Beispiel sind Aufräumarbeiten außerhalb des Gebäudes zum Beispiel nach einem Sturm.

Was passiert bei Totalschaden?

Wenn das versicherte Haus ein Totalschaden ist, wird ein neues Haus zum Neuwertpreis des alten Hauses auf dem Gelände errichtet. Es wird also ein neues, ähnliches Haus errichtet und die Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für dieses neue Gebäude.

Fahrlässigkeit

Bei grober Fahrlässigkeit wird das Haus allerdings nicht neu errichtet. Das bedeutet, wenn Sie Kerzen im Haus angelassen haben oder den Herd nicht ausgemacht haben, und als Konsequenz ein Feuer im Haus entsteht, wird das Gebäude nicht oder nur teilweise ersetzt. Schäden durch ein solches Feuer sind nämlich aus Fahrlässigkeit entstanden.

Neuwerterstattung

Die Gebäudeversicherung bietet den Schutz, dass bei Totalschaden eine Neuwerterstattung geschieht. Auch einzelne Schäden werden dann bis zum Neuwert des beschädigten Gegenstandes ersetzt, solange dieser Schaden an einem fest eingebauten Teil des Hauses besteht. Doch was genau heißt eigentlich Neuwertentschädigung?

Die Neuwertentschädigung bedeutet, dass der Neuwert des Hauses oder Gegenstandes ersetzt wird. Im Falle eines Totalschadens deckt die Wohngebäudeversicherung auch die Mietkosten, die durch die Unbewohnbarkeit des Hauses entstehen. Allerdings erfolgt die Neuwertentschädigung nur dann, wenn innerhalb von drei Jahren nach dem entstandenen Schaden mit dem Wiederaufbau begonnen wird.

Gleitender Neuwert

Bei der Wohngebäudeversicherung sowie allen anderen Versicherungen ist es sinnvoll, darauf zu achten, dass Schäden auf den sogenannten gleitenden Neuwert versichert sind. Ein gleitender Neuwert passt sich der Inflation beziehungsweise der Deflation an. Im Falle der Wohngebäudeversicherung wird so der Neuwert eines Hauses in der aktuellen Wirtschaftslage ersetzt, nicht der Neuwert, den das Haus tatsächlich gehabt hat.

Beitrag zur Wohngebäudeversicherung

Wie berechnet sich eigentlich der Wohngebäudeversicherung-Beitrag? Das Wichtigste ist die Lage, die Bausubstanz und die Ausstattung eines Gebäudes. So kann die Wahrscheinlichkeit von Elementargefahren und anderen Schäden berechnet werden. Ob Feuer, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Hagel - all diese Gefahren haben je nach Lage eine höhere oder niedrigere Wahrscheinlichkeit.

Die Versicherungssumme berechnet sich außerdem basierend auf dem Baupreis oder Neupreis der Immobilie. Auch das Alter des Hauses spielt eine Rolle bei der Berechnung. Durch mehr Selbstbeteiligung sinkt die Versicherungssumme ebenfalls. In der Regel ist die Versicherungssumme also von vielen Faktoren abhängig. Die Versicherungsbedingungen können Sie selbst beeinflussen.

Was tun im Schadensfall?

Im Schadensfall sollten Sie die folgenden Schritte tätigen:

  1. Versicherung informieren.
  2. Schaden dokumentieren durch Fotos, Videos etc.
  3. Reparaturen und andere Arbeiten nur in Absprache mit der Versicherung durchführen. Falls es zu Hotelkosten kommt, dokumentieren Sie auch die Rechnungen und Kosten, um diese erstattet zu bekommen.

Auch sind Sie laut Versicherungsvertrag dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Wenn es also die Möglichkeit gibt, den Schaden einzudämmen, dann müssen Sie dies tun.

Was tun bei Schäden am Haus

Informieren bei Ausnahmezustand

Wenn es einen Ausnahmezustand gibt, sprich durch Überschwemmungen oder andere Zustände wie Feuer, Sturm und Wasser in der Region, und sich somit die Risiken erhöhen, sind Sie verpflichtet, die Versicherung über die erhöhten Risiken zu informieren.

Erbe, Kauf und Verkauf

Die Wohngebäudeversicherung überträgt sich sowohl beim Erbe als auch beim Verkauf auf den neuen Besitzer oder die neue Besitzerin. Beim Kauf haben neue Besitzer:innen ein Sonderkündigungsrecht und können die Wohngebäudeversicherung somit innerhalb von 4 Wochen vorzeitig auflösen. Beim Erbe ist dies anders, da ein Erbe oder eine Erbin rechtlich gesehen alle Zahlungen, die mit einem Haus zusammenhängen, mit übernehmen muss.

Fazit

Eine Wohngebäudeversicherung deckt also Schäden am Haus und an fest eingebauten Gegenständen im Haus ab. Eine Wohngebäudeversicherung schützt Sie also vor finanziellen Sorgen, falls Ihr Gebäude beschädigt wird. Lose Gegenstände, der Hausrat, sind nicht in der Gebäudeversicherung enthalten. Bei Einwirkungen von außen zahlt die Wohngebäudeversicherung, es sei denn, die Ursache kann mit grober Fahrlässigkeit in Verbindung gebracht werden.

Fragen?

WechselJetzt.de beantwortet gerne Ihre Fragen über die Wohngebäudeversicherung in Bezug auf die Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach. Melden Sie sich gerne über unsere Telefonnummer oder unsere E-Mail- Adresse!