Die Abschlagszahlung

Sie fragen sich: Was genau ist eine Abschlagszahlung? Und in welchem Kontext wird sie relevant? Eine Abschlagszahlung wird auch Akontozahlung genannt. Akonto bedeutet nämlich Anzahlung. Sie bezeichnet eine Teilzahlung, die man beim Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zahlt. Sie wird an Händler oder Leistungsanbieter gezahlt. Man zahlt also einen Abschlag oder mehrere Abschläge.

Wo sind Abschlagszahlungen üblich?

Im Normalfall werden Leistungen zuerst erbracht, danach wird dann gezahlt. Dies wäre bei Strom- oder Gaslieferanten aber eine sehr große Vorleistung. Daher wird solch eine Dienstleistung meist in monatliche Teilleistungen unterteilt. Pro Teilleistung gibt es dann eine Teilzahlung - eine Abschlagszahlung.

Abschlagszahlungen sind auch bei anderen, langfristigen Leistungen standardisiert. Während im Handel mehr mit Einmalzahlungen gearbeitet wird, fordern Dienstleister oft die Abschlagszahlung. Auch die Bauindustrie stellt diese Forderung oft, zum Beispiel bei einem Neubau.

Ist eine Abschlagszahlung das Gleiche wie eine Anzahlung?

Nein. Eine Anzahlung wird vor dem Kauf einer Ware oder vor einer Dienstleistung getätigt, während Abschläge gezahlt werden, wenn bereits Teilleistungen erbracht werden.

Vorteile der Abschlagszahlung

Eine Abschlagszahlung hat einige Vorteile - für Dienstleister und Kund:innen. Der langsame Fortschritt des Auftrags ist finanziell nachvollziehbar, der/die Kund:in bezahlt nicht für etwas, das noch nicht geschehen ist und es muss keine hohe Summe auf einmal gezahlt werden. Für Auftragnehmer und Unternehmen garantieren Abschlagszahlungen Liquidität. Es kommt langsam Geld nach und dieses kann nach und nach reinvestiert werden. Diese Teilzahlungen stellen die sinnvolle Nutzung des Gewinns sicher. Trotzdem wird die Buchhaltung durch Abschlagszahlungen natürlich etwas aufwendiger. Beide Vertragspartner profitieren also in vielen Fällen.

Gibt es eine Mindesthöhe für eine Abschlagszahlung?

Nein, denn grundsätzlich kann jeder Auftragnehmer eine Abschlagszahlung verlangen. Die Teilzahlungen sind allerdings an Bedingungen geknüpft. In Abschlagsrechnungen sollte vorher festgelegt sein, wie hoch jede Teilzahlung ist. Auch ist ein Austausch mit Kunden darüber sinnvoll, um die Geschäftsbeziehungen zu erhalten. Zusätzlich darf die Teilleistung keine Mängel enthalten, sonst kann die Abschlagszahlung nicht angefordert werden. Der Auftraggeber hat dann das Recht, die Zahlung zu verweigern.

Abschlagszahlungen

Wie sieht die Rechnung dann aus?

Zusätzlich zu den üblichen Pflichtangaben auf einer Rechnung muss auf einer Abschlagsrechnung klar und deutlich sichtbar sein, dass es um Abschlagszahlungen geht. Auch wenn es eine finale Abschlussrechnung gibt, muss jede Teilzahlung erwähnt werden.

Ist eine Abschlagsrechnung das Gleiche wie eine Teilrechnung?

Eine Teilrechnung oder Teilschlussrechnung stellt mehrere vollendete Teilleistungen in Rechnung. Bei Abschlagsrechnungen ist die Leistung noch nicht abgeschlossen. Eine Teilrechnung ist also nicht das Gleiche wie eine Abschlagsrechnung. Der Unterschied ist beim Abführen der Mehrwertsteuer besonders wichtig.

Beispiele für Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen kommen oft im Handwerk vor. Um die Abschlagszahlung noch etwas zu verbildlichen, folgen zwei Beispiele:

1. Ein Handwerker saniert ein Bad. Der Auftraggeber zahlt dabei in vier Abschlägen, basierend auf dem Fortschritt der Sanierung. Dadurch kann der Auftragnehmer seine Mitarbeiter bezahlen und Materialien kaufen, die während des Arbeitsprozesses benötigt werden. Übrigens gilt dies auch bei Altbau Sanierungen.

2. Ein Stromtarif ist genauso eine festgelegte Abschlagszahlung. Monatlich zahlen Kund:innen einen Betrag für einen Service, den sie das ganze Jahr über beziehen. Ein Tarif hat normalerweise eine Laufzeit und kann danach verlängert oder gewechselt werden.

Wie wird die Abschlagszahlung bilanziert?

Auf der Abschlagsrechnung wird klar markiert, dass es sich um Abschlagszahlungen handelt. Dadurch kann der Auftragnehmer die Abschlagszahlung anders bilanzieren. Die Abschlagszahlung wird als Verbindlichkeit gemäß §266 Abs. 3 C HGB oder als "Vorräte an unfertigen Bauleistungen" verbucht. Die Abschlagszahlung muss trotzdem gewinnerhöhend bilanziert werden.

Alles in Allem...

Die Abschlagszahlung ist also ein gängiges Mittel, um Vorteile für Auftraggeber und Auftragnehmer zu bieten. Sie wirkt auch einer Insolvenz auf beiden Seiten entgegen. Doch die Abschlagszahlung ist auch an einige Voraussetzungen gebunden, die in diesem Beitrag erklärt wurden.