Erdgassteuer

Die Erdgassteuer ist seit 2006 im Energiesteuergesetz geregelt und wird auf den Einsatz und dem damit verbunden Verbrauch von Erdgas erhoben. Ziel der Erdgassteuer ist es vor allem energieeffiziente Technologien zu fördern und umweltbewusstes Handeln zu stärken. Die Kosten für die Erdgassteuer werden auf den Erdgaspreis aufgeschlagen, welchen der Verbraucher zahlt.

Unterschiedliche Steuersätze

Bei der Erdgassteuer werden zwei Steuersätze unterschieden. Der eine gilt für Erdgas, das zum Heizen benutzt wird. Dieser Steuersatz beträgt derzeit 0,55 Euro pro Kilowattstunde. Der andere Steuersatz gilt für Erdgas, das für den Antrieb von Fahrzeugen genutzt wird und beträgt derzeit mehr als 0,01 Euro pro Kilowattstunde.