Rufnummernmitnahme

Seit 2002 sind alle Mobilfunkanbieter verpflichtet ihren Kunden einen Rufnummernmitnahmeservice anzubieten, da die Bundesnetzagentur beschlossen hat, dass der Kunde lebenslanges Nutzungsrecht besitzt. Die Rufnummer gehört also dem Kunden und nicht dem Anbieter. Die Mobilfunkanbieter sind jedoch nicht verpflichtet den Neukunden zu akzeptieren und aufzunehmen. Die Gebühren für die Rufnummernmitnahme können je nach Mobilfunkanbieter variieren und betragen im Durchschnitt etwa 25 Euro - bei einer Preisobergrenze von 30,72 Euro.

Was sind die Vorteile einer Rufnummernmitnahme?

Die Vorteile dieser Möglichkeit sind eindeutig: Es muss sich keine neue Rufnummer gemerkt werden und man kann nach wie vor von seinen Kontakten unter dieser Nummer erreicht werden. Jedoch bleibt auch die Netzvorwahl die gleiche, was im Falle einer Flatrate in ein bestimmtes Netz zu Verwirrung und hohen Kosten führen kann. Die meisten Anbieter bieten jedoch einen Anruf- oder SMS-Service an, mit dem man das eigentliche Netz einer Rufnummer abfragen und kontrollieren kann.

Wie kann die Rufnummer portiert werden?

Mit unserem Handytarife Vergleich lassen sich Tarife schnell und einfach vergleichen und in nur wenigen Schritten den Anbieter wechseln. Jetzt können Sie auch die Option „Rufnummer mitbringen“ wählen, sodass Angebote für Sie angezeigt werden, in denen Rabatte für das Mitbringen der Rufnummer in den Effektivpreis einberechnet sind.

Wie lasse ich meine Nummer portieren?

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Schritt 1: Kündigungsfrist einhalten!

Oft ist eine Mitnahme der Rufnummer nur möglich, wenn die Kündigung fristgerecht bei Ihrem bisherigen Anbieter eingereicht wurde. Bei einer nicht fristgerechten Kündigung ist eine Mitnahme oft nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden.

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Schritt 2: Kündigung durch neuen Anbieter durchführen lassen!

Sollten Sie veranlasst haben, dass Ihr neuer Anbieter den bestehenden Vertrag kündigt, so ist es wichtig dem Anbieter mitzuteilen, dass Sie gerne Ihre Rufnummer mitnehmen möchten.

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Oder: Kündigung selber durchführen!

Sollten Sie jedoch Ihren Vertrag selber gekündigt haben, so werden Sie eine schriftliche Bestätigung des beendeten Vertragsverhältnisses erhalten und sollten daraufhin mit dem neuen Anbieter in Kontakt treten und mitteilen, dass Ihre bisherige Rufnummer übertragen werden soll. Der künftige Provider wird nun auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten beim bisherigen Anbieter die Übernahme der Rufnummer fordern, deshalb sollten Ihre Daten genau übereinstimmen.

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Schritt 3: Bestätigung!           

Eine Bestätigung seitens des bisherigen Anbieters vervollständigt die Portierung.