Was passiert eigentlich wenn Ich bei keinem Stromverorger angemeldet bin? Ist das überhaupt möglich? Und wenn Ja, wie funktioniert das? Im folgendem Beitrag klären wir Sie über alles auf, was Sie zur Grundversorgung wissen sollten.
Was bedeutet Grundversorgung?
Der Begriff Grundversorgung beschreibt die Energieversorgung, welche die automatische Stromversorgung für Haushaltskunden in Deutschland garantiert. Diese kommt zum Beispiel dann zustande, wenn man gerade nach einem Umzug den Strom in einen neuen Wohnort einschaltet und vorher noch keinen alternativen Vertrag abgeschlossen hat. Dabei gilt für alle Kund:innen ein Standardpreis für den Strom. Dabei gibt es bei einem Grundversorger keine Preisgarantie, wie bei alternativen Anbietern. Der folgende Artikel klärt über den Bereich Grundversorgung auf und gibt Ihnen die wichtigsten Infos.
Niemals stromlos
Wenn der Stromanbieter ausfällt, übernimmt der Grundversorger automatisch die Ersatzbelieferung. Das kann zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel oder einem Umzug der Fall sein. Ebenso übernimmt der Grundversorger die Lieferung, wenn kein Vertrag mit einem alternativen Stromanbieter abgeschlossen wurde. Demnach kann der Verbraucher oder die Verbraucherin beruhigt einen Anbieterwechsel durchführen und muss nicht befürchten, dass Strom oder Gas ausfallen, da man rechtlich abgesichert ist und der Grundversorger stetige Stromversorgung gewährleisten muss.
Grundversorgung meist teurer
Bislang bezieht mehr als ein Drittel der deutschen Haushalte Strom und Gas vom Grundversorger. Im Jahresbericht der Bundesnetzagentur von 2021 heißt es, dass 26% einen Grundversorgungstarif beziehen, 40% haben zumindest einen Alternativ Tarif beim örtlichen Versorger gewählt. Dabei stellt sich heraus, dass die restlichen 34% der Haushalte, welche einen Tarif bei einem Alternativanbieter gewählt haben, deutlich weniger für Strom bezahlen.
Kündigungsfrist von 2 Wochen
Dem Grundversorger kann im Regelfall innerhalb von 2 Wochen gekündigt werden, wenn man sich dazu entschließt, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Wer ist mein Grundversorger?
Um herauszufinden, wer Ihr Grundversorger ist, müssen Sie nur ein paar einfache Schritte befolgen. Gehen Sie zuerst auf den Menüpunkt: Strom. Dann wählen Sie die Option: Stromrechner. Anschließend erscheint ein Eingabefeld, in diesem geben Sie zuerst Ihre Postleitzahl an und anschließend Ihren jährlichen Verbrauch. Nach der Eingabe werden Sie weitergeleitet zu einer Übersicht von den besten Anbietern für Ihre individuellen Eingaben. Wenn Sie nun oben links in das Feld schauen, sehen Sie unter “Anbieter”, den jeweiligen Grundversorger Ihrer Region.
Welche Ausnahmen gibt es?
Sondervertrag
Nicht immer schließen Menschen einen neuen Vertrag mit einem anderen Anbieter ab, sondern bleiben bei ihrem Grundversorger. Dabei werden im Regelfall angepasste Verträge ausgestellt, diese beinhalten andere Konditionen als der “normale” Vertrag beim Grundversorger. Beispielsweise zahlen Sie oftmals einen geringeren Preis als bei einem “normalen” Vertrag. Der Grund für eine kritische Ansicht sind hierbei die Laufzeiten für Erstverträge. Diese berufen sich meistens von zwei Wochen bis zu 2 Jahren. Eine Kündigung ist nur bei einer einseitigen Preiserhöhung des Anbieters möglich. Sollten Sie nicht rechtzeitig kündigen, wird der Vertrag in der Regel automatisch verlängert. Meistens beträgt diese Verlängerung 1 Jahr.
Ersatzversorgung
Sollten Sie Probleme bei der Versorgung von Energie von Ihrem Energielieferanten haben und dahingehend in eine ungewisse Versorgungslage kommen, dann kommt die Ersatzversorgung als Energieversorger zum Einsatz. Diese sichert die Versorgung vorübergehend für drei Monate. Wenn beispielsweise nach einem Vertragsabschluss die Versorgung vom Anbieter nicht geschieht oder zu lange hinzieht, greift die Ersatzversorgung ein. Also, wenn der Energieentnahme kein bestimmter Anbieter zugeordnet werden kann. Dies hat aber auch einen Negativaspekt, denn Sie zahlen den örtlichen Grundversorgungstarif. Was bedeutet, dass Sie in der Regel höhere Preise zahlen müssen, als bei einem externen Energieversorgungsunternehmen. Sollte sich die Lage nicht innerhalb von 3 Monaten geklärt haben, werden Sie automatisch beim Grundversorger als Kunde angemeldet.