Die geplante EEG-Novellierung

Ende September dieses Jahres verabschiedete das Bundeskabinett Novellen zur Änderung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) und des Bundesbedarfsplangesetzes. Wechseljetzt.de informiert im nachfolgenden Beitrag über die damit einhergehenden Neuerungen und klärt über die Auswirkungen der Gesetzesänderungen für den deutschen Energiemarkt auf.EEG

Was beinhalten die Novellierungen?

Am 23. September verabschiedete das Bundeskabinett unter Federführung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einen Entwurf zur Novellierung des EEG- sowie des Bundesbedarfsplangesetzes. Noch dieses Jahr sollen die Entwürfe zur Gesetzesänderung im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten werden, damit die Novellen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten können.

Die Änderung des EEG legt das Langzeitziel der Treibhausgasneutralität, für in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom, bis zum Jahr 2050 gesetzlich bindend fest. Dies gilt auch für Deutschlands Stromimporte. Strom aus dem Ausland, der beispielsweise durch Kohlekraftwerke in Polen oder Atomkraftwerke in Frankreich produziert wird, soll demnach nicht mehr nach Deutschland importiert werden. Bereits bis zum Jahr 2021 sollen 65 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Bis zum Jahr 2050 sollen dann 100 % des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien produziert werden.

In der Novelle ist außerdem vorgesehen, dass Kommunen und Bürger stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren. So sollen beispielsweise finanzielle Beteiligungen von betroffenen Kommunen an Windrädern dafür sorgen, dass die Akzeptanz von Windradprojekten in der Bevölkerung steigt.

Die geplanten Änderungen des Bundesbedarfsplangesetz stehen in direktem Zusammenhang mit dem EEG. Das Bundesbedarfsplangesetz regelt den für die erneuerbaren Energien notwendigen Netzausbau. Die vorgelegte Novellierung soll den Ausbau der erneuerbaren Energien besser mit dem erforderlichen Netzausbau synchronisieren und die Verfahren zum Netzausbau erleichtern.

Laut Bundeswirtschaftsminister Altmaier setzen die beiden vorgelegten Novellen ein klares Zeichen für mehr Klimaschutz und einen beschleunigten Ausbau von erneuerbaren Energien.

Welche Auswirkung haben die Novellen auf den deutschen Energiemarkt?

Für den deutschen Energiemarkt bedeuten die geplanten Gesetzesänderungen zunächst einen höheren Anteil an erneuerbaren Energien an dem hierzulande erzeugten Strom. Dieser soll vor allem aus Wind- und Photovoltaikanlagen kommen. Dafür hebt die Bundesregierung die Ausbauziele an: Im Bereich Photovoltaik sollen pro Jahr Kapazitäten von 1,9 bis 2 Gigawatt hinzukommen. Für den Bereich Windkraft sind zusätzliche Kapazitäten von 2,9 bis 5,8 Gigawatt pro Jahr vorgesehen. Der Ausbau von Biomasseanlagen soll einer Leistung von 500 Megawatt pro Jahr entsprechen. Bis zum Jahr 2030 sollen so 71 Gigawatt Strom mit Windanlagen auf dem Land und 100 Gigawatt mit installierter Photovoltaikleistung produziert werden.

Die EEG-Novelle hat direkte Auswirkungen auf Stromverbraucher mit installierten Photovoltaikmodulen. Die Novelle sieht vor, die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung zu verbessern. Sogenannte ausgeförderte Photovoltaikanlagen, d.h. Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG Förderung fallen, erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten für den eingespeisten Strom zu erhalten. 

Wie sich die Änderungen auf die Strompreise auswirken, bleibt abzuwarten. Die Gesetzesänderungen und die damit verbundenen Ausbauziele sollen nicht zu Lasten der Verbraucher erfolgen. Erst kürzlich beschloss die Bundesregierung die EEG-Umlage ab 2021 durch Überschüsse aus dem Bundeshaushalt auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Damit soll sichergestellt werden, dass die Strompreise in Zukunft möglichst stabil bleiben.

Kritik

Kritik an den Novellen kommt vor allem aus den Reihen der Solarbranche. Vertreter der Branche kritisieren an den geplanten Gesetzesänderungen, dass die vorgesehenen Übergangsregelungen für die Nutzung von Photovoltaikanlagen, welche älter als 20 Jahre sind und damit aus der EEG Förderung fallen, nicht wirtschaftlich für Privatbetreiber seien. Für Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 1 kwp muss zudem ein Smart Meter installiert werden, was mit Mehraufwand und Kosten für die Betreiber verbunden ist. Selbst genutzter Solarstrom soll künftig mit 40 % der EEG-Umlage belegt werden. Vertreter der Solarbranche befürchten, dass bei fehlenden Anreizen eigentlich noch funktionstüchtige Anlagen stillgelegt werden.

Für Umweltschützer gehen die gesteckten Ziele der Bundesregierung nicht weit genug. Die Ausbauziele für erneuerbare Energien seien vor dem Hintergrund des steigende Strombedarfs und dem Ausscheiden Deutschlands aus der Atom- und Kohleenergie zu niedrig angesetzt.

Fazit

Die Bundesregierung will mit den vorgelegten Gesetzesänderungen die Energiewende in Deutschland vorantreiben. Kritiker sehen vor allem für private Betreiber von Photovoltaikanlagen zu hohe Hindernisse und zu geringe wirtschaftliche Anreize zur weiteren Nutzung. Um nächstes Jahr in Kraft treten zu können, müssen die Gesetzesnovellen noch