Anrufe innerhalb der EU werden ab Mai 2019 günstiger

Ab dem 15. Mai 2019 werden, nachdem die Roaminggebühren innerhalb der EU bereits in 2017 abgeschafft wurden, nun auch die Telefon- und SMS-Preise reduziert. Wir hatten Sie bereits hier im Vorfeld über die Änderungen informiert. Hier erfahren Sie nun in mehr Detail, welche Veränderungen ab Mai eintreten und was dies für Sie als Verbraucher bedeutet.

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Ab Mai 2019 wird Telefonieren ins EU-Ausland wesentlich günstiger. Anfang November 2019 beschloss das Europäische Parlament, nachdem es bereits im Juni 2017 die Roaminggebühren im Rahmen des Roam-Like-At-Home-Prinzips abgeschafft hatte, nun auch die hohen Preise für Telefonate und SMS ins EU-Ausland entsprechend zu regulieren.

Wie viel kosten Anrufe ins Ausland bisher?

Da die EU-Roaming-Regelung, welche im Juni 2017 beschlossen wurde, bislang keine Anrufe in das EU-Ausland abdeckt, fallen Anrufe ohne eine EU-weite Flatrate bisher sehr teuer aus. So werden derzeit zwar für Anrufe aus dem Ausland in Ihr Heimatland keine zusätzlichen Kosten fällig, jedoch werden umgekehrt, d.h. für Anrufe aus Ihrem Heimatland in andere europäische Länder, erhebliche Aufschläge erhoben. Die Beträge hier haben sich bisher auf bis zu 1,99 Euro pro Minute belaufen. So kann die Telefonrechnung schnell sehr teuer werden, wenn Sie beispielsweise einen Bekannten in Spanien anrufen. Dies soll sich nun mit dem neuen Beschluss des Europäischen Parlaments glücklicherweise ändern.

Wie viel günstiger wird das Telefonieren zwischen EU-Mitgliedsstaaten?

Am Mittwoch, den 14. November 2018 hatten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit großer Mehrheit für den neuen Beschluss abgestimmt, welcher die Telefonkosten zwischen EU-Mitgliedsstaaten deutlich verringern wird. Wohingegen Verbraucher bisher 1,99 € pro Minute gezahlt haben, werden Anrufe zwischen EU-Staaten, egal ob vom Handy oder Festnetz aus, nur noch mit maximal 0,19 Euro pro Minute zu Buche schlagen. An diese festgelegte Preisgrenze werden sich alle Mobilfunk-Anbieter orientieren müssen. Auch SMS-Kosten werden mit der neuen Regelung abgedeckt und dürfen zwischen EU-Staaten zukünftig nur noch 0,06 Euro pro SMS betragen.

Was bedeutet das für meinen Vertrag und für Prepaid-Karten?

Der einstige Beschluss in 2017, dank welchem die Roaminggebühren innerhalb der EU außer Kraft gesetzt wurden, war unglücklicherweise unklar formuliert. Betroffene Verbraucher mussten daher ihre Netzbetreiber kontaktieren, um sicherzustellen, dass sie keine EU-Roaming-Gebühren mehr bezahlen. Es ist zu hoffen, dass der jetzige Beschluss deutlicher formuliert ist. Wie die Umsetzung für die EU-Telefonkosten genau strukturiert wird, ist derzeit noch ungewiss. Fest steht jedoch: Die neuen Regeln werden für alle Verträge gelten, unabhängig davon, wann diese abgeschlossen wurden und ob diese als Prepaid oder Postpaid abgerechnet werden.

Fazit

Trotz den derzeitigen Bemühungen besteht noch viel Raum für Verbesserungen. Zum Beispiel seien laut VZBV-Expertin Susanne Blohm die Mindestvertragslaufzeiten für Telefonverträge noch viel zu lang und müssten auf sechs Monate gesenkt werden. Dennoch wurden viele wichtige Schritte eingeleitet, von denen Verbraucher EU-weit profitieren können. Diese Preisdeckelung wird daher weitgehend begrüßt und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines digitalen Binnenmarkts in der EU.