Pünktlich zum Jahresbeginn ist es mal wieder soweit: Die Energieversorger bitten mit erhöhten Strompreisen zur Kasse. Der Verbraucher bleibt trotz niedriger EEG-Umlage im Regen stehen und wird im Schnitt mit einer vier- bis fünfprozentigen Strompreiserhöhung rechnen müssen. Erfahren Sie nachfolgend alles Wissenswerte zur Strompreiserhöhung 2019.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der bis dato einigermaßen stabile Strompreis soll zum nächsten Jahr ansteigen. Interessant wäre somit erst einmal zu wissen, wie sich der Strompreis überhaupt zusammensetzt. So besteht dieser in Deutschland aus vier größeren Komponenten: Die Beschaffungs- und Betriebskosten, die EEG-Umlage, die Nettonetzentgelte und zu guter Letzt den Steuern, welche die Strom- und Mehrwertsteuer beinhalten. Ebenso machen sich weitere Kosten und Umlagen bemerkbar, jedoch nur im kleineren Rahmen verglichen mit den zuvor genannten Faktoren.
Die EEG-Umlage
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dient der Regulierung von erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Solar-, Wind- und Wasserenergie. So wird allen Betreibern einer Anlage mit erneuerbaren Energiequellen zugesichert, dass deren erzeugte Energie von den Netzbetreibern abgenommen und vergütet wird. Das Problem dabei ist, dass der Strombörsenpreis deutlich niedriger ist als der Betrag, den der Netzbetreiber für den eingespeisten Ökostrom erhält. Die EEG-Umlage wird genutzt, um diese Differenz auszugleichen. Somit wird diese dazu genutzt, um die entstandenen Kosten für die Erzeugung und Einspeisung der erneuerbaren Energie auf alle Endverbraucher in Deutschland umzuverteilen. Des Weiteren trägt diese zum kontinuierlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland bei. Die Höhe der EEG-Umlage wird von den vier Übertragungsnetzbetreibern (Tennet TSO, 50Hertz Transmission, Amprion und TransnetBW) berechnet, indem die Anzahl der Anlagen von erneuerbaren Energiequellen abgeschätzt wird. Die EEG-Umlage muss von allen Verbrauchern in Deutschland, sei es privat oder gewerblich, bezahlt werden. Ausgenommen ist hier nur, wer über eine EEG-Umlagebefreiung verfügt, welches in der Regel nur für energieintensive Unternehmen der Fall ist.
Der Strompreis für 2019 wird ungefähr 30,5 Cent pro Kilowattstunde betragen
Für 2019 wird mit einem durchschnittlichen Preis von 30,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) gerechnet. Dies entspricht einer vier bis fünf prozentigen Erhöhung des bisherigen durchschnittlichen Strompreises in Höhe von 29,88 Cent pro kWh. Somit ist Deutschland mal wieder Spitzenreiter in Hinsicht auf Europas höchsten Strompreis. Doch wie ist der Preisanstieg gerechtfertigt? Schließlich würde man als Verbraucher mit einer Preissenkung rechnen, wenn man hört, dass die EEG-Umlage für 2019 niedriger ist als im Vorjahr. Diese wird bereits seit 2013 als ausschlaggebend für den letztendlichen Strompreis angesehen, da sie mittlerweile ungefähr ein Viertel des gesamten Strompreises diktiert. Für die EEG-Umlage ist seit 2012 ein stetiger Aufwärtstrend zu beobachten: Während diese in 2012 noch bei 3,592 Cent pro kWh lag, war sie im darauffolgenden Jahr bereits auf 5,277 Cent angestiegen. In 2018 betrug die EEG-Umlage nun 6,792 Cent pro kWh. So sollte es den Verbraucher freuen, dass die EEG-Umlage nun für 2019 auf 6,405 Cent pro kWh sinkt. Doch leider macht sich diese Senkung für den Endverbraucher nicht bemerkbar.
Der Versorger rechtfertigt die steigenden Kosten derweil mit höheren Einkaufs- und Beschaffungskosten, welche ungefähr 22% des insgesamten Strompreises ausmachen. So seien, laut Branchenverband BdEW, innerhalb der letzten zwei Jahren die Beschaffungskosten um mehr als 50% angestiegen. Ebenso macht sich ein Anstieg der Kosten für die CO2-Emissionszertifikate im Strompreis bemerkbar. Deren Preis ist bereits im Vorjahr um das Vierfache gestiegen, um die Nutzung von fossilen Energieträgern zu verteuern und so weniger attraktiv zu machen. Die Prognosen sind hier, dass der Preis weiter ansteigen wird, da aufgrund der Neuregelung des europäischen Emissionshandelssystems weniger Zertifikate ausgegeben werden. Dies macht sich dann ebenfalls in Form einer Strompreiserhöhung bemerkbar.
Die Verbraucherzentrale rät zum Strompreisvergleich
Falls Sie zum neuen Jahr von den Preiserhöhungen betroffen sind, sollten Sie in Erwägung ziehen, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und Ihren Energieversorger zu wechseln. Ihr Energieversorger ist gesetzlich verpflichtet, Sie bereits vorab schriftlich oder per E-mail über die Preiserhöhung zu informieren. Die Sonderkündigung muss dann, um fristgerecht gültig zu sein, mindestens einen Tag vor dem Inkrafttreten der Preiserhöhung Ihrem derzeitigen Energieversorger vorliegen. Nutzen Sie unseren unabhängigen Stromvergleich, um schnell und einfach den für Sie günstigsten Anbieter zu finden.
Fazit
Wenn Sie im neuen Jahr trotz Preiserhöhung bei Ihren Stromkosten sparen möchten, bietet es sich an, einen Stromvergleich durchzuführen und gegebenenfalls von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Es gibt viele seriöse Stromanbieter, welche Tarife anbieten, die deutlich günstiger sind als die des Grundversorgers. So lässt sich zum Jahresanfang ganz einfach Geld einsparen, welches Sie dann anderweitig investieren können.