Plötzliche Strompreiserhöhung? Machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch!

Die Strompreise sind bereits Anfang 2016 bei fast allen Stromanbietern durch erhöhte steuerliche Abgaben und Netzentgelte gestiegen. Nun hat der Energieriese E.ON eine Erhöhung der Strompreise angekündigt. In diesem Fall können Sie als Kunde von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. WechselJetzt.de verrät Ihnen was Sie beachten müssen.Zum 1. Januar 2016 werden die Strompreise in Deutschland steigen.

Börsenpreise sinken – Der Verbraucher greift tief in die Tasche

Obwohl die Strompreise an der Börse seit Jahren sinken, bleibt die Rechnung für den einzelnen Verbraucher durch aufkommende Steuern und steigende Netzentgelte hoch. Allein der Steueranteil, zum Beispiel durch die EEG-Umlage, macht mittlerweile 54% des Strompreises aus. Der von den Anbietern zugeschriebene Anteil ist im Vergleich relativ gering, allerdings müssen Verbraucher durch die Erhöhung der Strompreise einzelner Stromanbieter noch tiefer in die Tasche greifen. In solchen Fällen lohnt sich ein Vergleich der Strompreise.

Preiserhöhung bei E.ON für April 2016 angesetzt

Bereits Anfang des Jahres haben bereits zahlreiche Stromversorger ihre Strompreise angehoben. E.ON hat nun eine erhebliche Erhöhung für April 2016 angesetzt. Aber nicht nur E.ON, sondern auch andere Anbieter wie beispielsweise die ELE (Emscher Lipp Energie GmbH) haben ihre Strompreise aufsteigen lassen. Falls Sie von solch einer Situation betroffen sind, gibt es trotzdem einige Möglichkeiten um einer hohen Stromrechnung durch steigende Strompreise zu entgehen.

Sonderkündigungsrecht – Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch

Für Verbraucher, die mit einer plötzlichen Erhöhung der Strompreise konfrontiert werden, besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. In der Regel informieren die Stromanbieter ihre Kunden schriftlich über eine Erhöhung der Strompreise. Diese Ankündigung muss mindestens sechs Wochen vor dem Preisanstieg bekannt gegeben werden. Die Kündigungsfrist beträgt in den meisten Fällen 14 Tage, so dass ein schnelles Handeln erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen per Einschreiben zu kündigen, so dass Sie sicher gehen können, dass die Sonderkündigung fristgerecht bei Ihrem Stromanbieter eingegangen ist. Häufig liegt dem Schreiben zur Erhöhung der Strompreise ein Kündigungsformular bei. Sollte dies nicht der Fall sein, haben wir Ihnen ein Musterformular bereitgestellt.

Strompreise reduzieren durch einen Stromanbieterwechsel

Neuer Stromanbieter gesucht? Bei WechselJetzt.de können Sie ganz bequem die Strompreise und Tarife für Ihre Postleitzahl vergleichen. Verwenden Sie dazu einfach unseren Stromvergleich. Falls der Wechsel des Stromanbieters nicht rechtzeitig zu Vertragsende erfolgen sollte, stellt dies keinen Grund zur Sorge da. Sie werden in jedem Fall automatisch von Ihrem Grundversorger als Überbrückung versorgt. Ein Strompreisvergleich bei WechselJetzt.de ist also ohne Risiken möglich und lohnt sich!

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Fragen? Wir helfen Ihnen gerne!

Sollten Sie Fragen zum Sonderkündigungsrecht, zu den aktuellen Strompreisen oder einem Stromanbieter haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir stehen Ihnen jederzeit unter der E-Mail (info@wechseljetzt.de) oder unter unserer kostenlosen Rufnummer 040- 60 590 121 zur Verfügung.