Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht

Zum 1. Januar 2016 werden die Strompreise in Deutschland für die meisten Kunden ansteigen, denn neben einer Erhöhung der EEG- Umlage steigen auch die Netzentgelder. Nicht jedem ist bewusst, dass eine unerwartete Preiserhöhung dieser Art oft ein Sonderkündigungsrecht für Kunden mit sich bringt , doch für wen trifft dies zu?Zum 1. Januar 2016 werden die Strompreise in Deutschland steigen.

Preise steigen an

Die EEG- Umlage wird von 6,17 Cent auf 6,35 Cent angehoben und steigt somit um 3% und auch die Netzentgelder erhöhen sich in vielen Netzregionen. Für Kunden, welche sich mit Ihrem Stromanbieter in einem Vertragsverhältnis befinden, das über den 1.01.2016 hinaus geht gibt es die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Genaue Informationen über Ihre persönliche Situation im Falle einer Preiserhöhung finden Sie in Ihrem Vertrag festgehalten.

In der Regel informieren Energieversorger Ihre Kunden per Schreiben über eine Preiserhöhung. Dem Schreiben liegt häufig eine Kündigungsformulierung bei. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so finden Sie ebenfalls hier ein Musterformular.

Vertragsgrundlagen überprüfen und Kündigungsfristen beachten

Für den Fall, dass ein Stromanbieter Sie nicht informiert, so ist es wichtig, dass Sie die Vertragsgrundlage Ihres Vertrags überprüfen. Denn es bestehen ebenfalls Vereinbarungen, welche kein Sonderkündigungsrecht im Falle von steigenden Steuern und Abgaben, wie zum Beispiel der EEG- Umlage, einräumen.

Allerdings liegt für gewöhnlich für die Mehrzahl von Kunden ein Sonderkündigungsrecht auf Grund von derartigen Erhöhungen vor.

Generell  ist zu beachten, das Preisänderungen mindestens sechs Wochen vor dem Preisanstieg von dem jeweiligen Stromversorger bekannt gegeben werden müssen. Dies sollte sowohl per Schreiben als auch auf der Internetseite geschehen um Kunden die Möglichkeit zu geben fristgerecht zu kündigen.

Die Kündigungsfrist beträgt in vielen Fällen nur 14 Tage und muss daher von Kunden schnell in Anspruch genommen werden. Es ist empfehlenswert per Einschreiben zu kündigen, so können Kunden sichergehen, dass die Sonderkündigung fristgerecht bei dem jeweiligen Energieversorger eingegangenen ist und keine weitere Vertragsbindung besteht.

Nach einem neuen Anbieter umschauen

Gleichzeitig können Sie sich auf WechselJetzt.de schon nach einem neuen Stromanbieter umgeschaut haben. Nutzen Sie dazu den Stromvergleich und wählen Sie den geeignetsten Stromtarif. Beantragen Sie den Stromanbieterwechsel über das Antragsformular und vermerken Sie dort, dass Sie die Kündigung des alten Stromanbieters bereits selbstständig vorgenommen haben.
Sollte der Stromanbieterwechsel nicht pünktlich erfolgen, stellt dies kein Grund zur Sorge dar. Sie werden automatisch beim Grundversorger zur Überbrückung angemeldet.

Sollten Sie Fragen zum Sonderkündigungsrecht, Thema Strom oder dem Wechselprozess haben, dann helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir stehen Ihnen jeder Zeit unter der E- Mail- Adresse info@wechseljetzt.de oder unserer kostenlosen Rufnummer 040- 60 590 121 zur Verfügung.