Oldtimer - Wertermittlung

Ein Oldtimer ist oftmals mehr als nur ein reines Fortbewegungsmittel. Manchmal gilt der Oldtimer als reine Wertanlage, hin und wieder ist es ein Fahrzeug welches den Besitzer/-in an alte Zeiten erinnert und vereinzelt sind es Liebhaberfahrzeuge. Doch der Zustand des Fahrzeuges ist für den Wert ausschlaggebend. Lesen Sie nachfolgend, wie der Wert eines Oldtimers ermittelt wird.

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Wer einen Oldtimer erwirbt oder bereits ein Fahrzeug besitzt, welches in das Alter eines Oldtimers kommt, hat einiges zu beachten, wenn das Fahrzeug in einem guten Zustand erhalten bleiben soll. Oftmals sind Oldtimer eine teure Investition, mit verlockender Gewinnsteigerung. Zugleich kann man durchaus in der KFZ-Steuer sparen, wenn der Oldtimer auf ein H- oder 07-Kennzeichen angemeldet wird. Auch spezielle Versicherungen sind verfügbar, wenn gewisse Kriterien erfüllt werden. Doch für die Oldtimer-Versicherung sowie für den Marktwert des Oldtimers ist die Wertermittlung sehr wichtig. Das Wertgutachten hilft auch bei der Preisverhandlung, nicht nur beim Verkauf, sondern auch beim Ankauf eines Oldtimers.

Zustandsnoten

Bei der Wertermittlung eines Oldtimers spielen die Zustandsnoten eine große Rolle. Diese werden in 5 verschiedene Noten bzw. Zustände unterteilt. Diese Zustandsnoten spielen auch bei der Wahl der Versicherung eine Rolle, meistens wird ein Mindestzustand von 3 gefordert. Doch was sind die verschiedenen Noten/Zustände?

Note 1 (Makelloser Zustand): Das Fahrzeug weist keine Mängel auf. Gebrauchsspuren oder Beschädigungen sind nicht vorhanden. Der Zustand des Oldtimers entspricht dem Auslieferungszustand (Neuwagen) oder übertrifft diesen sogar. Somit ist der optische und technische Zustand perfekt. Leider sieht man solche Oldtimer nur selten. 

Note 2 (guter Zustand): Das Fahrzeug ist frei von Mängeln und Beschädigungen. Es weist lediglich leichte Gebrauchsspuren, wie Putzspuren im Lack oder Gebrauchsspuren an den Pedalen auf. Der Oldtimer befindet sich in einem guten unrestaurierten oder fachgerechtem, restaurierten Zustand. 

Note 3 (gebrauchter Zustand): In dieser Kategorie sind leichte Mängel oder Beschädigungen vorhanden, wie beispielsweise kleinere Roststellen an nichttragenden Teilen. Der Oldtimer befindet sich in einem fahrbereiten Zustand und sofortige Reparaturen sind nicht notwendig.

Note 4 (verbrauchter Zustand): Das Fahrzeug ist nur eingeschränkt fahrbereit. Um die Verkehrstauglichkeit wieder herzustellen, sind sofortige Reparaturen notwendig. Mögliche Schäden sind überholungsbedürftige Motoren, verschlissene Innenausstattungen sowie mittlere Rostschäden. 

Note 5 (Restaurierungsbedürftig): Der Oldtimer ist nicht verkehrstüchtig und nicht fahrbereit. Es sind womöglich nicht alle Bauteile vorhanden. Zur Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit sind ausführliche Arbeiten von Nöten.    

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Weitere Faktoren

Neben den Zustandsnoten fließen auch noch weitere Faktoren in die Wertermittlung mit ein. Abgesehen von dem Kaufpreis ist auch die zu erwartende Wertsteigerung ein wichtiger Faktor. Allerdings ist dies nur schwer zu ermitteln, da auch Angebot und Nachfrage über den Marktpreis eines Fahrzeuges entscheiden. Darüber hinaus werden auch sämtliche Unterlagen des Fahrzeuges überprüft. Um ein Wertgutachten zu erstellen werden folgende Unterlagen benötigt: Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung ? sowie ?. Von Vorteil und hilfreich sind auch Nachweise über erfolgte Restaurierungen.

Welche Gutachten gibt es?

Es gibt zwei verschiedene Gutachten. Es gibt zertifizierte Sachverständige beim TÜV, Dekra sowie Classic Car, welche die Gutachten ausstellen können. Zum einen gibt es das Kurzgutachten und zum anderen das Wertgutachten.

Kurzgutachten: Kurzgesagt werden bei dem Gutachten die technischen Daten ermittelt sowie eine Sichtprüfung durchgeführt. Meistens wird die Kurzbewertung für Oldtimer mit einem Marktwert unter 20.000€ verwendet, um die Versicherungsprämie zu berechnen. Da allerdings nur eine kurze Überprüfung stattfindet, dient dieses Gutachten nicht für einen möglichen An- oder Verkauf. 

Wertgutachten: Dieses Gutachten eignet sich für die Berechnung der Versicherungsprämie für Fahrzeuge mit einem Wert über 20.000€ sowie für den An- und Verkauf. Es erfolgt eine detaillierte technische Prüfung sowie eine Begutachtung von vorgenommenen Restaurierungen und Umbauten. Darüber hinaus wird der Originalitätsstatus bewertet und die Fahrzeughistorie ausführlich geprüft. Wichtig ist auch der äußerliche Zustand, wie zum Beispiel die Lackierung.

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Fazit

Wer einen Oldtimer an- oder verkaufen möchte, sollte definitiv ein Wertgutachten erstellen lassen, um nicht die Katze im Sack zu kaufen. Für Fahrzeuge mit einem Wert unter 20.000€ reicht ein Kurzgutachten um die Versicherungsprämie zu berechnen. Generell sind auch die fünf verschiedenen Zustandsnoten wichtig, um ein Urteil über das Fahrzeug fällen zu können.

Dies war der erste Artikel unserer Dreiteiligen Oldtimerserie. Lesen Sie in den nachfolgenden Wochen auch unsere Artikel bezüglich der richtigen Oldtimerverischerung, sowie den diesjährigen Oldtimern