Photovoltaik Förderung

In Deutschland werden Solaranlagen heutzutage gefördert. Solarstrom bietet eine umweltfreundliche, unabhängige Alternative zu den rapide steigenden Strompreisen. Es kann sich daher lohnen, einmal darüber nachzudenken, ob Solarstrom eine Option für Sie wäre. Beinahe jedes Hausdach ist für die Nutzung einer Photovoltaikanlage einsetzbar. Es ist deutlich unkomplizierter, das eigene Dach mit Solarplatten auszurüsten, als die meisten Menschen denken. Nur Ausrichtung und Neigungswinkel des Daches müssen beachtet werden, damit die Sonnenstrahlen auch tatsächlich die Platten erreichen.

Förderung Photovoltaikanlage

Einspeisevergütung

Zunächst einmal gibt es die Einspeisevergütung. Hier werden Sie für den Strom bezahlt, den Sie durch Ihre Photovoltaik Anlage in das öffentliche Stromnetz einspeisen, d.h. den Strom, welchen Sie nicht selbst verbrauchen. Dies allein refinanziert jedoch nicht die gesamte Solaranlage. Die Einspeisevergütung ist trotzdem eine angenehme Einkommensquelle, die Ihnen einige hundert Euro mehr im Jahr bescheren kann.

2023 die Einspeisevergütung: Bei Anlagen mit Eigenversorgung beträgt die Vergütung 8,2 Cent pro kWh (zuvor 6,53), wenn die Anlage weniger als 10 kWp hat. Bei mehr als 10 kWp bekommen Sie 7,1 Cent pro kWh. Die Volleinspeisung wird weiterhin höher vergütet als die Resteinspeisung. Für die Volleinspeisung müssen Sie noch im Jahr 2022 Ihre Anlage als Volleinspeiseanlage gemeldet haben. Dies muss vor der Inbetriebnahme der Anlage geschehen. Die Anmeldung erfolgt normalerweise beim Netzbetreiber. Jährlich muss diese Information vor dem 01. Dezember nochmals beim Netzbetreiber bestätigt werden. Vergessen Sie im November 2023 also nicht, Ihren Netzbetreiber noch einmal zu informieren.

Steuerliche Vorteile & Neuerungen 2023

Ab dem 01. Januar 2023 gilt die alte Vorschrift nicht mehr, die besagt, dass nur 70% einer PV Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Sie dürfen also mit einer neuen Anlage ab dem 01. Januar 2023 auch 100% des erzeugten Stroms einspeisen. Auch wird es keine gedrosselte Vergütung bei verzögertem Bau der Anlage mehr geben, d.h. selbst wenn Ihre Anlage später als geplant in Betrieb geht, erhalten Sie die volle Höhe der Einspeisevergütung.

Des Weiteren gibt es im Jahre 2023 einige steuerliche Vorteile für Besitzer:innen von PV-Anlagen. Kleine PV-Anlagen sollen ab dem 01. Januar von der Ertragssteuer befreit werden. Auch wird keine Steuer mehr auf die Lieferung und Installation der Anlage und Batteriespeicher erhoben. Anlagen mit mehr als 30 kWp sind von der Steuerbefreiung jedoch nicht betroffen.

KfW

Zusätzlich dazu gibt es allerdings auch noch die vergünstigten Zinssätze bei Krediten. Wenn Sie einen Kredit zur Finanzierung der Photovoltaikanlage aufnehmen, können Sie einen günstigeren Zinssatz erhalten. Diese Kredite laufen zwischen fünf und zwanzig Jahren. Bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zum Beispiel gibt es zusätzlich zwischen 15% und 50% Tilgungszuschuss. 

Banken, die Solarkredite anbieten sind zum Beispiel die ING, die Targo Bank, Creditolo, die Bausparkasse, die Creditplusbank und die Umweltbank. Fragen Sie einfach bei Ihrer Bank, ob auch diese einen vergünstigten Solarkredit anbietet.

Lokale und Landesweite Zuschüsse

Des Weiteren gibt es in einigen Kommunen lokale Zuschüsse. Einige Städte fördern den Bau von Photovoltaikanlagen in ihrem Landkreis. Diese Städte bezuschussen zum Teil nur, wenn es einen Batteriespeicher in der Anlage gibt.

Einige Bundesländer (Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) bezuschussen ebenfalls nur Solaranlagen mit Batteriesspeicher. Thüringen fördert als einziges Bundesland den Kauf des Batteriespeichers als auch dessen Installation.

BAFA und BMWi

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert und unterstützt CO2 neutrale Energienutzung. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt dies. Deshalb haben das BAFA und das BMWi die Bundesförderung für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude eingeführt. Diese werden in den folgenden Paragraphen erklärt.

Bundesförderung für effiziente Wohngebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Wohngebäude kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt werden. Sie beinhaltet Kreditförderungen und mögliche Zuschüsse beim Bau oder Ausbau eines Wohngebäudes. Es gibt verschiedene Förderprogramme. Bei einer Sanierung eines Altbaus, zum Beispiel, gibt es viele verschiedene Kriterien für eine mögliche Förderung. Auch ein Neubau eines Energieeffizienzhauses kann ausgiebig bezuschusst werden.

Bundesförderung für effiziente Nichtwohngebäude (BEG)

Die BEG kann auch für Nichtwohngebäude beantragt werden. Sogar für Einzelmaßnahmen, die ihr Haus effizienter machen, können Sie Zuschüsse erhalten. Allerdings werden die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäude erst ab einem sehr hohen Preis in der Anschaffung ausgezahlt. Deshalb ist für Privatpersonen vor Allem die Förderung für Wohngebäude interessant.

Fazit

Insgesamt gibt es also einige Möglichkeiten, den eigenen Solarstrom finanziell zu fördern. Nutzen Sie diese Chancen, um nun günstiger und umweltfreundlicher Strom zu beziehen. Denn besonders bei dem hohen Strompreis heutzutage lohnt sich die Investition in eine Photovoltaikanlage. Wenn Sie dazu noch alle Förderprogramme nutzen, werden Sie deutlich geringere Kosten für die Stromversorgung haben, als wenn Sie herkömmlichen Strom für die nächsten 20 Jahre beziehen.

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